Bekommt man bei einer Maßnahme noch Kindergeld
Hallo an alle,
die Frage:
Mein Vater bezieht Harz 4. Ich bin in einer Maßnahme (QAJ)drin. Bekomm dafür 100€.
Mein Vater bekommt Kindergeld für mich( zusetzlich zum ARBE), und muss es jetzt evtl. zurückzahlen, wäre das richtig???
Gruß TTobi91
4 Antworten
Das Kindergeld sollte auch weiterhin gezahlt werden, es sei denn, du hast inzwischen schon mal eigenes Geld verdient. Solange du noch in der Ausbildung oder dazwischen bist und die Altersgrenze für das Ende des Kindergeldes noch nicht erreicht hast, , wird das auch deinem Vater nicht abgezogen oder er muss es auch nicht zurück zahlen.
Was ist das für eine Maßnahme? Sollte es sich um eine Ausbildung handeln, hat er Anspruch auf Kindergeld. Warum sollte er das Kindergeld nicht bekommen? 100 € sind kein Streichungsgrund.
Ein paar Informationen mehr und Dir könnte evtl. was gesagt werden. Wie alt bist Du? Was hast Du bisher gemacht? Was für eine Maßnahme sollst/willst Du machen?
Also ich bin 22, hab nach meiner Schule ne Maßnahme gemacht, danach ein FSJ und bin jetzt in einer QAJ-Maßnahme