Bekommt man bei einer Maßnahme noch Kindergeld

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Das Kindergeld sollte auch weiterhin gezahlt werden, es sei denn, du hast inzwischen schon mal eigenes Geld verdient. Solange du noch in der Ausbildung oder dazwischen bist und die Altersgrenze für das Ende des Kindergeldes noch nicht erreicht hast, , wird das auch deinem Vater nicht abgezogen oder er muss es auch nicht zurück zahlen.

Was ist das für eine Maßnahme? Sollte es sich um eine Ausbildung handeln, hat er Anspruch auf Kindergeld. Warum sollte er das Kindergeld nicht bekommen? 100 € sind kein Streichungsgrund.

Ein paar Informationen mehr und Dir könnte evtl. was gesagt werden. Wie alt bist Du? Was hast Du bisher gemacht? Was für eine Maßnahme sollst/willst Du machen?

Hallo, ich hab was gefunden:

"In dem auch von der ARGE und der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (ZfB) mit 300 000 Euro finanzierten Projekt „Qualifizierung und Arbeit für Jugendliche“ (QAJ) in Kooperation mit dem Berufskolleg Vera Beckers erhalten junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahre Qualifikationsmöglichkeiten, die bisher erfolglos versucht haben, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zugleich sollen sie erste Arbeitserfahrungen in Form von Praktika machen. Diese Praktikumsplätze wurden speziell für die jungen Erwachsenen ausgesucht. Sie müssen dort viermal in der Woche ganztägig arbeiten. Diese Praktika werden in 25 verschiedenen Handwerksbetrieben und der Dienstleistungsbranche angeboten. "

@Alfred06

also, müssten wir es bekommen??? das Kindergeld?

@TTobi91

Durch diese Maßnahme solltet Ihr noch Kindergeld bekommen. Es wird höchstens bezahlt bis Du 25 Jahre alt wirst Es steht Euch zu, solange Du diese Maßnahme machst, Du musst der Kindergeldkasse dann eine Bescheinigung vorlegen, was Du derzeit machst. Das kann einige Nachfragen bringen, aber Du kannst Dir von dieser Maßnahme auch eine Bescheinigung ausstellen lassen, extra für die Kindergeldkasse.

Also ich bin 22, hab nach meiner Schule ne Maßnahme gemacht, danach ein FSJ und bin jetzt in einer QAJ-Maßnahme

"Meine SB erzählte dann irgendetwas von einer Maßnahme Namens "QAJ", von der nicht einmal Google etwas weiß"

Soviel dazu.

Nun noch einmal die Frage, was ist das, was Du da machst? Gehört es zur Ausbildung?

Wenn Du Einkünfte hast, könnten die höchstens auf Hartz IV angerechnet werden. Da kenne ich mich aber nicht aus. Während einer Ausbildung oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz spielt Dein Einkommen keine Rolle für das Kindergeld.

@Alfred06

Inzwischen habe ich die Maßnahme gefunden. Solange Du einen Ausbildungsplatz suchst, bekommt Dein Vater Kindergeld. Soweit ich sehe, ist die Maßnahme extra eingerichtet worden, um den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern. Aber da die ARGE beteiligt ist und die Familienkasse auch dort angesiedelt ist, müssten die voneinander wissen, ob die Maßnahme den Kindergeldanspruch gefährdet.