Vater behält Hälfte des Kindergeldes, steht ihm das zu?

16 Antworten

weil er der Meinung ist, dass ihm die Hälfte des Kindergeldes zusteht.

Die Hälfte des Kindesgeldes ist bei minderjährigen Kindern für den Barbedarf des Kindes einzusetzen und reduziert somit den unterhaltsrechtlichen Bedarf. Das ist in §1612b BGB so geregelt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1612b.html

jetzt sehe ich es auch nicht mehr ein wofür er 92,00€ behält

Er behält das Geld nicht, sondern zahlt es ans Finanzamt. Das Kindergeld dient nämlich überwiegend zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Das Geld was er als Unterhalt zahlt muß er nämlich fast voll versteuern. Es gibt zwar einen Kinderfreibetrag, hier wird das Kindergeld allerdings gegengerechnet, d.h. von einer etwaigen Steuerersparnis abgezogen.

Das Kindergeld steht - komplett - demjenigen Elternteil zu bei dem das Kind lebt.

Hat man 2 Kinder, jedes Elternteil eines der Kinder, dann wird zur Hälfte der Komplettbetrag geteilt.

Du solltest dafür sorgen das das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf dein eigenes Konto überwiesen wird. Falls ihm das nicht passt steht es ihm frei beim Jugendamt nach der geltenden Regelung zum Kindergeld nachzufragen

Oder Sie erkundigen sich einmal, bevor Sie falsche Auskünfte geben, denn sonst wüssten Sie, dass er sehr wohl und vollkommen zu Recht 50% des Kindergeldes von seinem Unterhalt abziehen kann!

Wenn du das Kindergeld gezahlt bekommst,kann er ja keine 92 € behalten,die kann er nur vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen,das dem Kind laut Düsseldorfer Tabelle zusteht !

Es ist also ganz legal und richtig,das er von der Höhe des Unterhalts das hälftige Kindergeld von 92 € abzieht,das hat mit allem anderen nichts zu tun. Keiner kann ihn zwingen sein Kind sehen zu müssen oder etwas mit ihm unternehmen zu müssen.

Der gute Mann ist im Irrtum, er hat den vollen Betrag zu zahlen.

Wende dich ans Jugendamt.

Oder erstmal an den Vater um es direkt zu besprechen

@LordAlton

Im Falle von solchen "steht mir zu"-Vätern ist reden mit denen meist sinnfrei.

Auf solche Ideen kommt eigentlich nur einer, der der Meinung ist, die Frau verjubelt sein schwerverdientes Geld.

@touchyourheart
Auf solche Ideen kommt eigentlich nur einer,

der die rechtliche Lage kennt oder es sich von seinem Anwalt erklären ließ.

Leider Nein, informieren sie sich doch bitte erst einmal, bevor sie so etwas schreiben,danke!

@sassenach4u

Informiert du dich erst mal, bevor du solche rechtsirrigen Postings verfasst. 

Das Kindergeld steht den KINDERN zu und ist demjenigen zu überweisen und in voller Höhe auszuzahlen, der die Kinder hauptsächlich versorgt. Die Besuche beim Vater finden schon Anrechnung in der Düsseldorfer Tabelle.