Auflösung einer Bedarfsgemeinschaft, we geht´s jetzt weiter?

6 Antworten

Solange ER noch bei Dir wohnt, seid ihr immer noch eine Bedarfsgemeinschaft. Die ARGE macht da keinen Unterschied. ALG II ist kein Lehrgeld, sondern der Teil des Einkommens, welches bis zum eigenen Mindest-Selbstbehalt aufgestockt wird. Also musst Du ja noch Lehrlingsentgelt bekommen, wenn die koba Deine Ausbildung finanziert.

Trotzdem solltest Du Dich mit der ARGE in Verbindung setzen und denen die Situation schildern, damit sie vorinformiert sind und ab dem Tag X entsprechend nur noch für Dich das ALG II berechnen (so gehst Du einer Überzahlung und ergo einer Rückzahlung aus dem Weg). Sobald der Termin des Auszuges von IHM feststeht, auch die ARGE informieren.

Sandy19 
Fragesteller
 22.12.2009, 08:49

nein, ic bekomme garkein lehrlingsgeld, die ausbidlun die ich mache ist ein neues ausbildungsmodul in form von ausbildungsbausteinen und diese bausteine weren von der koba finanziert, ich bekomme lediglich nur das harzt4 und mtl rückwirkend faahrgeld

Die Auskunftspflicht gegenüber der ARGE besteht ja, also die veränderte Sachlage beschreiben und wenn es gefordert wird durch Überprüfung zustimmen!!

Im Regelfall reicht die Unterrichtung, alles weitere bekommst du anhand einer Neuberechnung per Bescheid zugeschickt!!

Du wirst einfach ein paar Stunden Zeit mitnehmen und Dich auf'S "Amt" begeben. Dort wird man Dir sicherlich sagen, welche Anträge Du stellen mußt.

Eigentlich wirst Du alles neu beantragen müssen, was Dir schon mal bewilligt wurde.

Die Frage ist, ob die jetzige Wohnung nicht für Dich zu groß ist. Dann müßtest Du womöglich auch noch eine neue suchen.

Ansonsten kannst Du mal gucken, ob Ihr in der Wohnung jetzt schon alles trennen könnt, so daß Ihr schon jetzt neue Anträge stellen könntet.

Wenn deine Wohnung zu groß ist (mehr als 45m°), kannste Pech haben, dass du eine andere suchen musst.

Jedenfalls muss ans Amt eine Veränderungsmitteilung gemacht werden. Solange ihr zusammenwohnt, werden dann wohl die Wohnkosten auf 2 geteilt etc.

Sandy19 
Fragesteller
 22.12.2009, 08:37

ich hab ne 3-zimmer whg. ungefähr 57 m², ich hab aber auch kind mit im haushalt und die whg. hatte ich mir ja letztes jahr aucch selber gesucht und bezogen als ich im letzten jahr noch arbeit hatte, das heißt mein ex ist später erst zu gezogen

Funki1969  22.12.2009, 08:39
@Sandy19

Mit 57 qm ist die Wohnung für Dich und Dein Kind nicht zu groß.

HHSthp  22.12.2009, 08:41
@Sandy19

dann liegt die Wohnung im ALGII-Bereich, 30m² Grundfläche + 15m² pro Bewohner dazu, macht dann 60m²

die musst einen neuen antrag mit den veränderten gegebenheiten stellen, viel papierkram, viel laufderei, aber am ende stehen einige euto mehr