bekomme ich Pendlerpauschale wenn Beschäftigungsort nicht der Wohnort = Firmensitz ist - Entfernung 48 km zw. Wohnort / Firmensitz und Beschäftigungsort?

2 Antworten

Du kannst die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte / Einsatzort steuermindernd geltend machen.

Du musst nachweisen, wo genau der Einsatzort ist. Dann sollte das kein Problem sein.

Ggf. soll Dir der Ag den Einsatzort einfach formlos schriftlich bestätigen.