Frage an die Steuerprofis: Pendlerpauschale und Übernachtungen vor Ort, was steuerlich ansetzbar?
Ich arbeite 2 mal in der Woche zu Hause (Mo+Fr), dreimal pro Woche (Di-Do) regelmäßig am Arbeitsplatz mit einer größeren Entfernung von 200 km.
Aufgrund der Entfernung reise ich Dienstags häufiger mit dem Auto an, übernachte in einem Hotel und reise am Do wieder ab.
Was kann ich in der Steuererklärung als Angestellter als Werbungskosten etc. geltend machen? Ist es z.B. möglich für alle drei Bürotage die Pendlerpauschale anzusetzen, obwohl ich dort auch übernachte?
3 Antworten
Die Frage ist, wo ist deine regelmäßige Arbeitsstätte? Wenn es die ist, die du drei mal die Woche anfährst (und danach sieht es hier aus), kann du nur die einfache Entfernung für die Fahrt zur Arbeit absetzen. Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und dergleichen bekommst du nur, wenn du nicht zu deiner regelmäßigen Arbeitsstätte fährst, z. B. eine Dienstreise machst.
Allenfalls könnte man über eine doppelte Haushaltsführung nachdenken. Das zu beurteilen, bleibt Sache deines zuständigen Finanzamtes.
Vielen Dank für die Antwort. Das bedeutet, ich müsste eigentlich offiziell jeden Tag die Strecke fahren, um einfache Entfernung täglich ansetzen zu können. Günstige Übernachtungen fallen einfach hinten runter obwohl dadurch weniger Kosten anfallen würden?
Du kannst neben den Fahrtkosten, auch diese für Übernachtung, Tagesspesen sowie zu Hause das Büro absetzen. Alles muss belegbar sein, u.U. mit Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Du kannst nur Fahrten geltend machen, die auch tatsächlich stattgefunden haben, aber du könntest natürlich die Übernachtungskosten geltend machen.