Pendlerpauschale beweisen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

TÜV Bericht, aus denen die KM hervorgehen reicht völlig aus. Ggf. noch Rechnungen von Reparaturen, dort steht auch der Kilometerstand drauf..für 2016 sollte es einfach werden, da du den Kaufvertrag hast und am Jahresende belegen kannst, wie der derzeitige Kilometerstand aussieht 

dschingis514  24.01.2017, 07:12

der tüvbericht reicht definitiv nicht aus. aus dem lässt sich ja nichts auf den arbeitsweg ableiten

wurzlsepp668  24.01.2017, 07:26
@dschingis514

ähm, auf JEDEN Tüv-Bericht steht der km-Stand am Tag des Tüvs.

und Fragesteller hat die Fahrleistung nachzuweisen.

was hat das mit dem Arbeitsweg zu tun?

kommt drauf an .....

da du angibst, an 220 Tagen 160 km einfach gefahren zu sein braucht das Fahrzeug eine Jahresfahrleistung von mehr als 71.000 km ......

sollte das Fahrzeug ziemlich genau die Fahrleistung für die Fahrten Wohnung-Arbeit haben, wird es tricky ... da das Finanzamt immer davon ausgeht, dass mit dem Fahrzeug noch weitere Fahrten durchgeführt werden (Einkauf, Urlaub, Weggehen usw. )

sollte die Fahrleistung nicht nachgewiesen werden können wird das Finanzamt u.U, obwohl eigengenutzes Fahrzeug, die Werbungskosten für die Pendlerpauschale auf 4.500 € deckeln ...

Sollte reichen. Oder ist der Wagen innerhalb der Familie verkauft worden?

Hast du vielleicht sonst noch die Tankquittungen? Oder Kontoauszüge, falls mit ec-Karte gezahlt?

elmoroelmoro 
Fragesteller
 23.01.2017, 22:12

Nein das Auto wurde nicht in der Familie verkauft. Tankbelege habe ich vereinzelt

Du kannst eine Meldebescheinigung über deinen gemeldeten Wohnsitz abgeben und eine Arbeisbescheinigung. Aus der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle errechnet sich die Pendlerpauschale

elmoroelmoro 
Fragesteller
 23.01.2017, 22:13

Das is mir klar aber bei der Höhe verlangt das Finanzamt einen wirklichen Nachweis der gefahrenen km

dschingis514  24.01.2017, 07:13
@elmoroelmoro

lohnabrechnungen reichen als wirklicher nachweis sofern er keinen wechselnden arbeitsplatz hat

dein Arbeitsvertrag und die Lohnzettel - daraus dürfte das ersichtlich sein.

PatrickLassan  24.01.2017, 06:29

Daraus ist nicht ersichtlich, dass er täglich 320 km gefahren ist.

dschingis514  24.01.2017, 07:15
@PatrickLassan

doch. auf den lohnzetteln steht ja wieviele tage er gearbeitet hat, also wie oft er zur arbeit gefahren ist

wurzlsepp668  24.01.2017, 07:27
@dschingis514

quatsch ....

auf meinem Lohnzettel stehen keine Arbeitstage ....

kann ich dann auch keine Entfernungspauschale ansetzen?

peterobm  24.01.2017, 08:19
@wurzlsepp668

Tage nein, aber die Monatsstunden - gearbeitet wurde von Mon - Freitag  geteilt durch 5

wurzlsepp668  24.01.2017, 18:48
@peterobm

auf meinem Lohnzettel stehen auch keine Monatsstunden .....