Bekomme ich nach der Feststellungserklärung einen Feststellungsbescheid?

2 Antworten

Die Steuererklärung kann selbstverständlich ohne gesonderten Feststellungbescheid abgeschickt werden. Einfach die Werte der ges. Feststellung nehmen. Allein schon die Erwartungshaltung, dass innerhalb von 2 Wochen der Fall geprüft sein müsste.

Die EÜR gehört in die gesonderte Festellungserklärung. Der Bescheid der Einkommensteuererklärung wird dann ggf. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen bzw. erst nach Festellung des Betriebfinanzamtes ergehen. Sollte das Betriebfinanzamt andere Werte feststellen, werden die an das WohnsitzFA übermittelt und entsprechend wird veranlagt.

ReignOfLight 
Fragesteller
 16.04.2018, 19:58

Danke sehr :) ! Super, dann weiß ich jetzt bescheid. Naja, weniger Erwartungshaltung als vielmehr langsame Zweifel ob das wirklich so gedacht sei, waren es bei mir. Gut, dann kann ich ja jetzt geschlossen alles versenden! Danke noch einmal!

Wofür eine Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung?

ReignOfLight 
Fragesteller
 15.04.2018, 21:54

Also laut meiner Steuersoftware gehört die wohl normalerweise dazu. Hängt aber vielleicht auch mit meinem Steuerfall zusammen, da ich Hauptberuflich Arbeitnehmer bin, aber auch ein Gewerbe und darüber Einnahmen habe. Für diese dann die EÜR. Sollte aber ja entfallen, da schon Teil der Feststellungserklärung.

Bakaroo1976  15.04.2018, 22:00
@ReignOfLight

???Laut Software gehört gar nix zur Steuererklärung - höchstens laut Gesetz???