Hartz 4, selbständig, Einkommenssteuererklärung

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Auch wenn sie es anscheinend nicht gerne tun- verpflichtet sind sie dazu, denn sie sind "Staatsdiener".

Schnapp dir deinen ganzen Kram, die Anträge und ab zum Finanzamt. Dort suchst du den für dich zuständigen Sachbearbeiter auf, zeigst ihm den ganzen Wusch und lässt es dir vor Ort erklären, füllst das Zeug dabei aus, lässt dir fürs nächste mal eineKopie ziehen, damit du eine Vorlage hast - und gut is!

Die ARGE stellte dir eine Bescheinigung fürs FA aus, die gibts du dort ab und sagst, was du hinzuverdient hast. Das geht dort ruck zuck. zusätzliche Steuern werden wohl nicht anfallen. Notfalls kannst du ja die Anlage N ausfüllen und Arbeitsweg eintragen und was du sonst noch so für sie nebenberufliche /selbstständige Tätigkeit anAufwendungen betreibst.

Als Hartz IV Empfänger darfst du Pro Monat 100 € Steuerfrei dazuverdienen. Alles darüber musst du Versteuern oder entsprechend steuerlich  Angeben und voll versteuern !. Es mag jetzt etwas merkwürdig klingen ,aber hier wäre es besser das du zum A-Amt gehst und deinen Sachbearbeiter Kontaktierst ,sich dann dort Informierst. wie nun die Staffelung in welchem Bereich über 100 € sind weis ich nicht. das kann dir der Sachbearbeiter bei A-Amt sagen.

 

Sorry, aber das ist so nicht ganz korrekt.

Die Grenze, die du ansprichst, bedeutet den anrechnungsfreien Zuverdienst. Das hat mit Steuern überhaupt nichts zu tun.

Ab welchem Einkommen man Steuern zahlt, kann man in einer Einkommensteuertabelle nachlesen. Wie hier z.B.: http://www.imacc.de/steuer/steuertabelle/grundtabelle/index.html

Guten Morgen, auf dem Bogen vom Finanzamt findest Du auf der Rückseite irgendwo das Du Bezüge aus dem ALG II bzw. Agentur für Arbeit beziehst, Mach Dort ein Kreuz und schicke den Zettel mit der Kopie vom Bescheid der Arge mit. Denn wenn Du Hartz IV bekommst, bist Du auch unter dem Steuerfreibetrag, denn sonst hättest Du kein Hartz IV. UNter dem Steuerfreibetrag mußt Du auch keine ESt. zahlen. Liebe Grüße

Das ist so nicht ganz richtig. Du kannst auch selbstständig sein und trotzdem ALG 2 beziehen. Am Jahresende wird dann gegen gerechnet und rückerstattet oder zurückgefordert.

Dem Finanzamt gegenüber musst du deinen Einahmeüberschuss erklären. Du kannst also deine Kosten gegen rechnen. Das hat mit dem Freibetrag innerhalb der Hartz IV Regeln nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Schuhe.