Bekomme ich das Arbeitslosengeld nach der 12-Wochen-Sperrzeit nachgezahlt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wir hatten einen ähnlichen fall im unternehmen. eine mitarbeiterin bekam trotz der klausel, die du meinst, eine sperre vom arbeitsamt. sie ist aber erfolgreich dagegen vorgegangen.

sprich doch mal mit deinem ex-arbeitgeber, der anwalt wird ja wissen auf welches gesetz er sich bezieht. mit dieser info kannst du dann widerspruch gegen die sperre einlegen.

geh zu deiner gewerkschaft oder zur einer beratungsstelle für arbeitslose bürger, die helfen dir. viel erfolg!

Das AA sagt viel wenn es ums Zahlen geht, in der Regel reicht der Passus, dass bei nicht Einwilligung der Aufhebuung eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre, aber da wird dir wohl nur ein Anwalt raus helfen können!

Leider nicht. Eigentlich wären dein Chef und der Anwalt (moralisch) verpflichtet, dir den Schaden, den sie durch die falsche Beratung angerichtet haben, wieder gut zumachen. Die werden aber nichts machen, weil du nichts beweisen kannst. Beim nächsten Mal, geh selbst zum Anwalt oder zu einer Arbeitsloseninitiative.

Nein, das bekommst du nicht nachbezahlt!

Nein, das wird leider nicht nachgezahlt.