Bin Schwerbehindert, kann ich die Sperrzeit umgehen?

6 Antworten

Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird , bekommst du auch keine Sperrzeit vom Arbeitsamt. Egal ob mit oder ohne Aufhebungsvertrag...lg

Das klingt sehr interresant, aber eine gesetzliche Vorgabe ist mir nicht bekannt.

@Backus

Ich weiß jetzt nicht was du meinst?

@tigerkralle71

Er meint das es immer eine Sperrzeit gibt wenn man selber Kündigt und möchte jetzt Wissen auf welcher Gesetzlichen Regelung deine Annahme beruht.

@Anton96

Wenn er selbst Kündigt gibt es eine Sperrfrist , aber wenn der AG mit einem Aufhebungsvertrag in der KündigungsFrist bleibt eben nicht.

@tigerkralle71

Es gibt hier die Erschwernis das der Arbeitgeber nicht ohne die Erlaubnis des Integrationsamt kündigen und des weiteren das Backus mit 63 regulär in Rente gehen darf, bei solchen Plänen würde ich mich ganz klar nicht auf GF verlassen und das ganze mal mit einem besprechen der sich damit wirklich auskennt. Keinen Rentenantrag mit 63 stellen sich aber nach 63 kündigen lasse könnte durchaus Problematisch werden.

@Anton96

Wenn er nicht weiß ,wie , geb ich dir vollkommen recht , das hier ist nur eine Beispielslösung , was er mit dieser Information macht ist ihm überlassen , es gibt im Netz genug Möglichkeiten weitere Wege zu gehen.....lg

Hallo Backus,

Sie schreiben:

Bin Schwerbehindert, kann ich die Sperrzeit umgehen?<

Antwort:

Es gibt kein legales Mittel, die Sperrzeit zu umgehen und dies ist auch gar nicht notwendig!

Derartige Vorhaben treten die Interessen der "Solidargemeinschaft", welche das Alles ja finanzieren muß, buchstäblich mit Füßen und sind grundsätzlich abzulehnen!

Vorausgesetzt, Sie können Ihrer schweren Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder nur noch eingeschränkt nachgehen, haben Sie ggf. Recht auf REHA und teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente!

Natürlich reicht hierfür allein Ihr subjektives Befinden (Persönliche Einbildung) nicht aus, sondern Sie müßen den Nachweis hierfür erbingen!

Alles andere ist buchstäblich "Kokolores und ungesetzlich!"

Würde sich Ihr Arbeitgeber auf ein solches Spiel, wie von Ihnen angedacht einlassen, macht er sich ganz klar strafbar und Sie sich mit!

Warum sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis ohne Not auflösen, dadurch schaffen Sie sich auf Ihre "alten Tage" nur zusätzliche Unsicherheit und ein absolut unnötiges Existenzrisiko!?

Ich bin 62Jahre, Berufstätig, fällt auch nicht mehr so leicht das arbeiten (Gießerei Meister) Schwerbehindert 60%<

Sie haben insgesamt einen Krankengeldanspruch einschließlich 6-Wochen-Lohnfortzahlung von 78 Wochen.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, so können Sie sich also zunächst einmal von Ihrem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen.

Tritt keine Besserung ein, wäre im Zusammenwirken mit dem Hausarzt die Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit das Mittel der Wahl.

Früher oder später wird dann Ihre Krankenkasse an Sie herantreten und Ihnen unter Fristsetzung nahelegen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei Ihrer Rentenversicherung einzureichen.

Das Alles dauert seine Zeit!

Wird dann von Ihnen ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, wird Ihnen die Rentenversicherung zuerst einmal eine REHA-Maßnahme anbieten.

Denn:

REHA geht vor Rente!

In vielen Fällen nimmt das Alles ziemlich viel Zeit in Anspruch und Ihr reguläres Renteneintrittsalter rückt unaufhaltsam näher.

Meist reichen die 78 Wochen Krankengeldzahlung gar nicht aus, um das Rentenverfahren in trockene Tücher zu bringen, sondern es muß dann daran anschließend bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt werden.

In der Regel gliedern sich die Einkommenshöhen der Höhe nach so:

Lohn

Lohnfortzahlung

Krankengeld

Arbeitslosengeld 1

Arbeitslosengeld 2

Anrechnungszeiten – Rente ohne Beiträge

Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren. Die Solidargemeinschaft aller Versicherten trägt hierfür die Kosten.

**Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören:

Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation, Schwangerschaft und Mutterschutzfristen, Arbeitslosigkeit sowie Schulbesuch und Studium**

Anrechnungszeiten zählen in der Regel nicht bei den Wartezeitmonaten mit. Sie können aber die Rentenhöhe beeinflussen.

Siehe hierzu unter diesem Link Seite 18:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/46058/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Soweit alles OK, aber ich würde gerne mit 63 in die Arbeitslosigkeit gehen und mit 65 erst in Rente, jedoch der Kündigungsschutz macht es nicht möglich das mein Arbeitgeber mich nicht kündigen darf.<

Eigentlich sollten Sie doch sehr froh sein, daß Sie bereits mit 63, ohne Abzüge in Rente gehen können und daß Ihnen Ihr Arbeitgeber auf Grund Ihrer "Schwerbehinderteneigenschaft" nicht ohne weiteres kündigen kann/darf!

Für jüngere Zeitgenossen fallen diese Vergünstigungen schließlich ganz weg.

Lassen Sie sich einfach von Ihrer Rentenversicherung einmal in einem Beratungsgespräch ausrechnen, in welcher Höhe Ihre Rente "unter dem Strich" überhaupt beeinflußt wird, wenn Sie bereits mit 63 Jahren aufhören bzw. bis 65 Jahre weiter verdienen und einbezahlen.

Oft rechnet sich dies gar nicht, weil Sie auch berücksichtigen müßen, daß dann z.B. Ihr Zeit- und Kostenaufwand zum Arbeitsplatz und zurück wegfallen würde.

Stichwort:

(Auto-, Sprit-, Verkehrsmittelkosten usw.)

Denn wenn ich erst Arbeitslos bin steigt meine Rentenhöhe da das Arbeitsamt zwei Jahre in die Rentenkasse weiter einzahlt<

Ob die Rentenhöhe in diesem Fall tatsächlich nachhaltig steigt, das ist zu bezweifeln!

Ausrechnen lassen!

Einen Aufhebungsvertrag möchte ich nicht wegen der Sperrzeit ?<

Das bringt auch nichts!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

P.S.: Siehe auch den Link im folgenden Kommentar

Ergänzung von Konrad:

Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen!

Durch die Rentenreformen der letzten Jahre gibt es teils sehr divisile Daten, den jeweiligen Einzelfall betreffend, welche berücksichtigt werden müßen!

In der betreffenden Broschüre der Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter folgendem Link wertvolle, aufschlußreiche Hinweise zu Ihrem Thema!

Tipp:

Denken Sie auch einmal darüber nach, ob Sie ab 63 sofort die volle, vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beanspruchen wollen/müßen oder vorübergehend auch mit einer teilweisen Rente über die Runden kommen und diese Zeit mit Ersparnissen überbrücken können.

Dann würde isch nochmals eine andere Rechnung ergeben.

Es lohnt sich in jedem Fall ein ausführliches, gründiches Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung, um diese Dinge für Ihren speziellen Einzelfall auszuloten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Super Antwort , DH ....lg

Hallo Backus, sprich mit Deinem Arbeitgeber. Du hast einen Arbeitsvertrag und da steht die gesetzl. Kündigungsfrist drin. Es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung. Eine Kündigung ist immer möglich. Sei offen und sage was Du vorhast. Er soll dich kündigen und Du lässt dich sofort krankschreiben. Nach 42 Tagen endet die Lohnfortzahlung und dann bis Du halt krank bis zur Arbeitslosigkeit. Der Rest wie angedacht. Lass dich von den negativen Kommentaren nicht runterziehen, jeder muss sehen wo er bleibt. Das machen die jungen Leute später auch nicht anders. Wünsche alles Gute.Peter

Vielleicht solltest du auch mal dran denken das so etwas auch zu deinen Lasten geht. Klar kann Backus jederzeit kündigen, aber dann bekommt er auch eine Sperrfrist. Das Amt wird ihm im übrigen nahelegen die Rente zu beantragen und weigern kann er sich nicht so einfach wenn er mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen kann. Im übrigen würde ich bei so Aktion mich mal vorher informieren ob das wirklich Sinnvoll ist. das Amt zahlt zwar auch in die Rentenkasse ein aber der Betrag ist niedriger als der den der Arbeitgeber bis jetzt einzahlt. Ich habe ehrlich gesagt kein Verständnis wenn die Sozialkassen abgezockt werden sollen.

@Anton96

Hallo Anton96, es geht nicht darum die Sozialkassen abzuzocken sondern vielmehr darum das für sich bestmögliche heraus zu holen. Soweit ich weis soll das sogar legal sein. Im übrigen habe ich nicht geschrieben das Backus kündigt sondern sich kündigen lassen soll. Wenn er nach der ausgesprochenen Kündigung krank wird und dann nach 42 Tagen aus der Lohnfortzahlung fällt hat er nichts zu befürchten. Wer weis wie lange seine Krankheit dauert, vielleicht bekommt er eine Reha oder muss zum Vertrauensanrzt. Zwischendrin immer wieder Termine (wohlgemerkt bei vollen Krankengeldbezügen bzw. Alg1-Bezügen). Da ist er schneller älter als ihm lieb ist. Und dann Rente. Gruß, Peter

@paulfritzpeter

Das Problem für den Arbeitgeber ist das bei einer Kündigung zwingen das Integrationsamt gefragt werden muss und die Stellen in so einem Fall dumme Fragen. Backus darf aufgrund seiner Behinderung mit 63 ohne Abzüge in Rente es geht ihm nur um die Zwei Jahre von 63 bis 65 in denen natürlich kein Beitrag gezahlt wird und somit ist die Rente etwas niedriger ausfällt. Die ARGE und auch die Krankenkasse werden sobald er das 63 Lebensjahr überschritten hat zu recht fordern das er in Rente gehen soll wenn er nicht mehr Arbeiten kann oder will. Ich habe ja durchaus Verständnis für das Ansinnen von backus aber es muss erlaubt sein auch darauf hin zuweisen das diese Vorgehen nicht ganz Sauber ist. Weiterhin sollte er vorher klären ob das was er vor hat in der Form überhaupt machbar ist insbesondere auf dem Hintergrund das er mit 63 regulär in Rente gehen kann.

@Anton96

Hallo Anton, aus diesem Blickwinkel betrachtet gebe ich dir Recht. So wie ich es verstanden habe will Backus die Jahre von 63-65 im Hinblick auf seine künftigen Rentenbezüge optimal verwertet wissen. Liebe Grüße, Peter

@paulfritzpeter

Genau so haben in der Vergangenheit aber die Arbeitgeber sich ihres älteren Personals entledigt. Das sind die gleichen, die jetzt schreien, dass es keine Fachkräfte gibt.

Wenn das kein Abzocken der Arbeitslosen- und Rentenversicherng ist, weiß ich es nicht, was DU darunter verstehst.

@DerHans

Ich sehe auch das Verhalten der Arbeitgeber in so einem Fall auch als Abzocke an.

Im übrigene geht es hier um folgendes Backus möchte möchte mit 63 nicht mehr Arbeiten aber dafür sorgen das er bis 65 noch Rentenbeiträge gezahlt bekommt. Nun kann er aber aufgrund seiner Schwerbehinderung schon mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen, es geht hier nur darum das 2 Jahre lang noch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden soll damit die Rente etwas höher ausfällt, was ja durchaus verständlich ist aber das wird so nicht funktionieren da er mit 63 in Rente gehen kann.

Wurde bei den Antworten hier auch berücksichtigt das Backus plant obwohl er mit 63 in Rente gehen könnte, keinen Rentenantrag stellt, um über das 63 Lebensjahr hinaus zu arbeite. So wie ich das sehe wird er sowohl von der Krankenkasse die für das Krankengeld zuständig ist also auch von der ARGE mit Sicherheit dazu aufgefordert seine Rentenantrag zu stellen. Ich könnte mir Vorstellen das sich der Plan von Backus überhaupt nicht realisieren lässt.

Hallo Leute ich Danke Euch für die lebhafte Diskussion, ich habe für mich beschlossen mit meinem AG ein offenes Gespräch zu führen.

Mal sehen wie er reagiert, zu verlieren habe ich nichts.

Danke noch mal für die ehrlichen Meinungen Gruß Backus

Lass dich lange krankschreiben, dann hat der AG auch einen Grund. Krankengeld ist außerdem immer höher als Alogeld.