Sperrzeit Arbeitslosengeld 1! Die spinnen doch!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das geht nach §144 SGB3. Ich vermute, Du hattest vorher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und wurdest jetzt innerhalb der Probezeit gekündigt? In dem Fall hast Du natürlich dem Arbeitgeber die rechtliche Möglichkeit gegeben, Dich zu kündigen. Du solltest nachweisen, dass er Dich ohnehin gekündigt hätte: Ist es ein kleiner Betrieb, für den die Kündigungsfrist nicht gilt? Ist es eine Kündigung aus betrieblichen Gründen? Beides könntest Du Dir vom Arbeitgeber bestätigen lassen und damit einen Widerspruch begründen.

Mich wundert übrigens, dass Du wegen der Sperre nicht angehört wurdest. Im SGB2-Recht ist das Vorschrift und ich könnte mir vorstellen, dass das bei SGB3 auch so ist. Im Widerspruch würde ich eine Frist setzen, wegen der besonderen Dringlichkeit der Mietzahlung 2 Wochen. Danach solltest Du zum Sozialgericht gehen und eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Bearbeitung Deines Widerspruchs erwirken. Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, vor dem Sozialgericht klagen.

Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Betroffene kostenlos. Möglicherweise hast Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so dass Du eine Anwalt nicht selbst bezahlen musst (-> Amtsgericht).

Optimist11 
Fragesteller
 07.02.2011, 21:38

Vielen Dank ! Die Kündigung war Betriebs bedingt. Habe heute Widerspruch dagegen eingelegt, gegen die Sperrzeit. DAuert ca ne Woche bis ich eine Mitteilung erhalte. Habe danach gleich SGB 2 beantragt. Bekomme dann zumindest mal Sicherung zum Lebensunterhalt. Falls die Sperrzeit aufgehoben wird verrechnen die den Betrag dann mit dem Arbeitsamt. Wenn nicht bekomme ich eine Kürzung von 30%. Sollte doch noch etwas Schief gehen werde ich weiter vorgehen.

casilein  08.02.2011, 20:05
@Optimist11

Viel Erfolg und Danke für den Stern. Bei dem Nick kann ja nicht viel schiefgehen...

Erst mal vorweg: was haben private Probleme mit der Arbeit zu tun? Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps! Ich verstehe es auch nicht so ganz, warum Du eine Sperrzeit bekommen sollst- Du hast ja gearbeitet! das kläre mal beim AA und nehme es nicht einfach so hin- alles Gute wünsche ich Dir und Deiner Frau zur Geburt des Babys.

Optimist11 
Fragesteller
 07.02.2011, 21:39

Natürlich nehme ich niochts so hin....aber dankeschön und auch für die Glückwünsche.

Also, zuerst mal zur ARGE und HartzIV beantragen, damit es weiter geht

ABER die Sperre solltest Du nicht akzeptieren, denn der Aufhebungsvertrag aus April 2010 ist nicht ursächlich für die jetzige Arbeitslosigkeit, dir wurde ja betriebsbedingt gekündigt

Geh damit zu einem Anwalt

casilein  07.02.2011, 19:56

Wenn es eine Sperrzeit beim Alg1 gibt (12 Wochen), gibt es automatisch auch eine Sperrzeit bei Alg2, nur etwas länger, nämlich volle 3 Monate. Bei Mittellosigkeit kann es Lebensmittelgutscheine geben.

Wenn du zwischendrin wieder gearbeitet hast, wäre das doch hinfällig. Leg schriftlich Wiederspruch ein. Und geh zur Caritas Lebensberatung und zu Beratungsstellen für Leistungsempfänger

Das was Du hier geschrieben hast als Wiederspruch einlegen gegen den Bescheid