Aufhebungsvertrag krankheitsbedingt Sperre beim Arbeitsamt?

9 Antworten

Nachtrag. Ich hätte mich ein weiteres Jahr krankschreiben lassen können. Aber davon hätte ich und mein Arbeitgeber nichts gehabt da meine Krankheit Burnout war, durch die Arbeit, da wir 14 Tage a 12 Stunden desöfteren arbeiten müssten. Das habe ich 7 Jahre mitgemacht bis ich nicht mehr konnte. Da musst du bei der Krankenkasse fragen wie es bei dir aussieht. Hätte zur Reha gehen können, wäre ich danach zurück zur dieser Fa gegangen, wäre ich in zwei Wochen wieder beim Neurologen gewesen. 

Wenn Du Dich direkt nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldest, und der Vertrag in 3 Monaten gültig wird, vermeidest Du die Sperre.

Das würde ich SO nicht behaupten.

@DerHans

Sondern wie??

@ Nachtflug:

Wenn Du damit sagen willst, dass der Aufhebungsvertrag - sofern mit ihm eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung vermieden werden soll - für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diejenige Frist einhalten muss, die auch für die Kündigung durch den Arbeitgeber einzuhalten gewesen wäre, dann hast Du Recht!

Wenn Du krankheitsbedingt Deine Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst und bei Deinem Arbeitgeber auch keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht, gibt es anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Es spielt dabei keine Rolle, ob Dir aufgrund dieser Umstände (die selbstverständlich kompetent - evtl auch durch den MDK - ärztlich attestiert sein müssen) gekündigt wird oder ob Du mit dem Arbeitgeber zur Vermeidung einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag schließt - vielleicht sogar mit Abfindung.

Ein Aufhebungsvertrag muss den Hinweis enthalten, dass es ohne diesen Vertrag zu einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber kommen würde. Wenn der Vertrag für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Vertragsabschluss nicht die Frist einhält, die auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber einzuhalten gewesen wäre, verschiebt sich der Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld genau um die Zeit der nicht eingehaltenen Frist, es gibt aber keine Sperre. Eine Abfindung ist ohne Auswirkung auf das Arbeitslosengeld.

So sehe ich das auch. DH!

Nein.. Aufhebungsvertrag durch krankheitsbedingt bekommst du keine Sperre. Bekommst du erst Geld von der Krankenkasse, dauert ca. eine Woche (kommt auf dich an wie schnell du beim Arzt warst und deine Krankheit bescheinigen hast lassen). Der Arzt bekommt sogar Geld dafür und machen es auch. Und sobald du dich Arbeitslos gemeldet hast, gibts auch Geld. Muss du nur bei deiner Krankenkasse eine Bescheinigung abholen wo drin steht durch krankheitsbedingt. War bei mir auch so. 

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, musst du IMMER mit einer Sperre rechnen. Wenn du krankheitsbedingt die Arbeit nicht mehr ausüben kannst, kann der Arbeitgeber dir ja kündigen.

BEVOR du einen solchen Vertrag unterschreibst, solltest du dich bei der Arbeitsagentur beraten lassen.

Das ist grundsätzlich richtig. Doch eine Kündigung durch den Arbeitgeber macht sich nicht gut im Lebenslauf. Und das Arbeitsamt ist daran interessiert, den Arbeitnehmer baldmöglichst wieder in einen Job zu vermitteln. Außerdem ist ein Auflösungsvertrag meist mit einer Abfindung verbunden.

Ich würde mich nicht unbedingt bei der Arbeitsagentur beraten lassen, sondern eher vom Betriebsrat.

@ DerHans:

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, musst du IMMER mit einer Sperre rechnen.

Ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebs- oder personenbedingten (wie hier) Kündigung hat keine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge!!