Bekomme ich bescheid wenn meine Oma verstorben ist vom Nachlassgericht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da dein Vater Erbe nach seiner Mutter ist und du die Rechtnachfolge deines Vaters nach dessen Tod antrittst, wirst du normalerweise vom Nachlassgericht als Erbe nach deiner Oma ermittelt. Hast du das Erbe deines Vaters angenommen? 

Laurettisch 
Fragesteller
 23.03.2015, 14:11

Ja das hatte meine Mutter stellvertretend für mich angenommen. War da ja erst 9.

augsburgchris  23.03.2015, 14:14
@Laurettisch

Dann wirst du als Erbe ermittelt und benachrichtigt da du ja in die Rechtsnachfolge deines Vaters eingetreten bist.

Laurettisch 
Fragesteller
 23.03.2015, 14:20
@augsburgchris

vielen dank für die Antwort. 

Offenbar scheint deine Oma nicht interessiert, dich an ihrem Leben teilhaben zu  lassen. Es mag sein, dass du einen Trauerbrief ihrer Angehörigen erhältst oder über deren Todesanzeige in der Zeitung stolperst.

Die Standesämter veröffentlichen Todesfälle ihres Bezirks.

Von Amts wegen würdest du nur benachrichtig, wenn ein Gläubiger Forderungen geltend macht, Bestattungskosten fällig würden, ein Testament mit deiner begünstigenden Verfügung vorläge oder du nach allseitiger Erbausschlagung zur Erbfolge gelangen würdest.

G imager761


Hallo,

wenn zwischen Dir und deiner Oma noch die eigenen Kinder deiner Oma stehen und am Leben sind, wirst Du über das Nachlassgerichts nichts erfahren, da Du nicht in der Erbfolge auftrittst.

Aber wenn Du gerne wissen möchtest, ob deine Oma noch lebt, wende Dich an das Odnungsamt oder Bürgeramt in der Stadt, wo sie zuletzt lebte und mache eine Adressabfrage. Du benötigst den Namen und das Geburtsdatum hierzu und es ist nicht kostenfrei. Glaube ca. 15 € an Kosten.

Vielleicht klappt es darüber, ich drücke Dir die Daumen. Aber ich finde es schon etwas befremdlich, das Du dort nicht anrufen magst, Herzrasen, Schnappatmung... was ist geschehen?

Du könntest auch auf dem Weg der Erbensuche vom Amtsgericht informiert werden. Da gibt es die Nachlasspfleger. Wenn du Pech hast so bist du für die Beerdigungskosten haftbar!

Laurettisch 
Fragesteller
 23.03.2015, 14:26

Stimmt das hatte ich nicht bedacht. dafür werden die sich ja mit sicherheit melden. ;-) dann gehe ich mal davon aus sie ist noch munter.

Ob die Oma noch lebt, kann Ihnen das Nachlassgericht nicht mitteilen; denn dafür ist es nicht zuständig. Nur wenn die Oma verstorben wäre und Sie dem Nachlassgericht als möglicher gesetzlicher Erbe bekannt wären (durch wen oder was auch immer), würde es Sie von Amts wegen zu kontaktieren habe. Es braucht aber nicht gewissermaßen "auf Suche" nach Ihnen zu gehen. Fragen Sie beim Standesamt des Geburtsorts der Oma unter Angabe ihres Geburtsdatums an, ob sie noch lebt. Wahrscheinlich werden Sie sich als Verwandter ausweisen müssen, um die Antwort zu bekommen.