Berufsausbildungsbeihilfe ,ALG II beziehende Eltern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die 1,5 Stunden nur eine einfache Strecke ist,dann wäre das tägliche Pendeln nicht mehr zumutbar und du würdest auf Antrag beim Jobcenter die Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug bekommen und auch erst mal von da Leistungen bekommen !

Sollte das aber Hin - und Rückweg sein würden die 1,5 Stunden zu wenig sein,du könntest dann zwar immer noch ausziehen,aber dann würdest du die Zusicherung zur Kostenübernahme vom Jobcenter nicht bekommen,du müsstest dir deinen Umzug und deine Unterkunft erst mal selber leisten können.

Dann kannst du einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen,dann kommt es darauf an was deine Eltern im vorletzen Jahr vor der Antragstellung verdient haben und da sie jetzt schon ALG - 2 bekommen sollten sie vorher ALG - 1 gehabt haben und das min. 1 Jahr lang,haben sie dann jetzt ALG - 2 min. auch schon 1 Jahr,dann hättest du zumindest erst mal vom Einkommen deiner Eltern her die Anspruchsvoraussetzungen für das BAB - erfüllt.

Somit würde es dann nur noch auf deine Azubi Vergütung und Vermögen ankommen,mit evtl.vorhandenem Vermögen würdest du unter dem Freibetrag beim BAB - liegen,denn der Freibetrag beim ALG - 2 ist geringer,wenn du mehr Vermögen hättest würden deine Eltern für dich keine Leistungen bekommen,bis du dann nur noch dein so genanntes Schonvermögen hättest.

Also was verdienst du Brutto laut Vertrag ?

Dann kann man dein Netto so in etwa berechnen und weiß ob dann noch ein BAB - Anspruch bestehen könnte.

Von deinen Eltern stünde dir dann auf jeden Fall dein Kindergeld von dann 192€ pro Monat zu,weil sie dir nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen können,vorausgesetzt du bist noch unter 25,denn bis dahin gibt es in der Regel nur Kindergeld.

tolga676767 
Fragesteller
 28.12.2016, 11:22

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort !

Ich werde 960 brutto verdienen und ca. 740 Euro netto.

isomatte  28.12.2016, 13:00
@tolga676767

Ich gehe jetzt mal davon aus das du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast !

Also mit diesem Nettoeinkommen würden dir dann deine Eltern selbst bei Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen müssen,weil dir laut Düsseldorfer Tabelle ( Unterhalt ) als Azubi / Student nur 735 € zustehen würden,wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Du könntest in der Regel von deiner Netto Vergütung zwar 90 € pauschal für deine Aufwendungen abziehen,die dir durch deine Ausbildung entstehen könnten,aber selbst dann hättest du noch um die 650 € Netto als anrechenbares Einkommen.

Dann müssten dir deine Eltern bei Leistungsfähigkeit nur noch um die 85 € als Unterhalt zahlen,damit du auf die 735 € kommst,da dir deine Eltern aber gar keinen Unterhalt zahlen können,weil sie eben nicht leistungsfähig sind,steht dir laut Familienkasse ( Kindergeld ) das volle Kindergeld von ( 2017 ) dann 192 € zu.

Deine Eltern müssten dir nämlich laut Familienkasse min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen,wenn nicht steht dir das volle Kindergeld zu,entweder deine Eltern geben es dir nachweislich selber,also z.B. durch Überweisung,oder sie geben eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse.

Veränderungsmitteilung Kindergeld,findest du im Internet zum ausdrucken,die füllen deine Eltern aus und dann bekommst du das Kindergeld direkt von der Familienkasse überwiesen,dann sparen sie sich die Überweisung.

Würden sich deine Eltern weigern,dann suchst du dir auch aus dem Internet den Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes,dass müsstest du dann aber umgehend nach deinem Auszug machen,denn erst wenn dieser Antrag bei der Familienkasse eingeht wird die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt.

Das würdest du dann nachgezahlt bekommen,machst du das erst später würde dir Kindergeld verloren gehen und das würde keinen helfen,denn wenn dir deine Eltern das Kindergeld nicht nachweislich zukommen lassen,dann wird es als Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet.

Sie hätten also bis auf max. 30 € Versicherungspauschale ( auf sonstiges Einkommen ) nichts vom Kindergeld,weil dieses dann von ihren Leistungen abgezogen würde.

Du hättest dann also ca. 740 € Netto + ca. 190 € Kindergeld = 930 € und damit solltest du eigentlich eine angemessene Unterkunft finden.

Hast du keinen Anspruch mehr auf BAB - weil deine Netto Vergütung zu hoch ist,hättest du aber in einer Erstausbildung zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf.

Das würde für dich bedeuten,du könntest beim Jobcenter dann noch einen Antrag auf ALG - 2 stellen,dann würdest du ggf.noch eine so genannte Aufstockung bekommen,wenn dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken würde.

Angenommen du würdest eine angemessene Unterkunft für 300 € warm finden,dann läge dein Bedarf nach dem SGB - ll ab 2017 mit deinem Regelsatz von dann 409 € bei min. 709 € pro Monat.

Von deinem Bruttoeinkommen von 960 € würde dir das Jobcenter dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen,die stehen dir auf Erwerbseinkommen zu und würden dann dein anrechenbares Einkommen verringern und eine evtl.Aufstockung erhöhen.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der so genannte Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Brutto bzw.bei dir dann vom Netto abgezogen und das ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen,dazu käme dann noch das volle Kindergeld,also sonstiges Einkommen.

Bei 960 € Brutto stünden dir also erst mal 100 € Grundfreibetrag zu,es bleibt dann ein Überhang von 860 € und 20 % Freibetrag ergeben dann noch mal 172 € an Freibetrag.

Dein gesamter Freibetrag würde dann bei ca. 272 € liegen,zieht man diese von deinen ca. 740 € Netto ab blieben etwa 468 € anrechenbares Erwerbseinkommen,mit deinen 192 € Kindergeld dann etwa 660 € gesamt.

Da in diesem Beispiel dein Bedarf bei min. 709 € liegen würde,stünden dir als Aufstockung noch min. ca. 49 € pro Monat zu.

Was dann in deiner Stadt als angemessene KDU - gilt sagt dir das Jobcenter,kannst aber auch im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen der Stadt in der du dann wohnen würdest mal nachsehen.

isomatte  20.01.2017, 11:26
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Bist du über 18? Dann kommt es nicht auf Entfernung an. 

Beziehen beide Eltern Alg2? Dann hättest du Chance auf BAB. Allerdings, bei 740E plus ca 190 KG wird es wahrscheinlich nix geben.  

Tipp: Fahrtkosten werden großzügiger übernommen als Miete.  Niedrige Miete + hohe FahrtKosten bringen mehr Bab als umgekehrt.  

Hier kannst Du ein paar Vorausetzungen nachlesen:

http://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/berufsausbildungsbeihilfe.html

Ausbildungsvertrag muss unterschrieben sein, ebenso Mietvertrag laut Text aus dem Link.

1,5 Stunden sind laut Text zu wenig.

Ich würde einfach mal beim Kostenträger (Agentur für Arbeit) persönlich vorsprechen und nachfragen, denn wie will man eine Wohnung anmieten ohne finanzielle Unterstützung?