ALG2 / Hartz 4 tortz Festanstellung

3 Antworten

Wenn deine Wohnung größer als 50 qm ist,gilt sie beim Jobcenter als unangemessen und würde vom Jobcenter für max.6 Monate weiter gezahlt !

Du würdest eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen,wenn du diese nicht senken kannst oder willst,wird dir nach dem Ablauf dieser Frist nur noch der angemessene Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt. Denn Rest müsstest du aus eigener Tasche zahlen und es gäbe dann mit Sicherheit Probleme,wenn es zu einer Nachzahlung von Neben / Betriebskosten kommen würde,denn dann würde dir auch nicht alles übernommen werden,max.ein prozentualer Anteil.

Es ist zwar richtig,das du von deinem Erwerbseinkommen Freibeträge absetzen kannst,diese werden vom Bruttoeinkommen errechnet und dann vom Nettoeinkommen abgezogen. Hast du aber nach dem Abzug dieser Freibeträge immer noch genügend anrechenbares Einkommen um deinen individuellen Bedarf damit decken zu können,würdest du keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung vom Jobcenter haben.

Deine privaten Schulden interessiert das Jobcenter nicht,es sei denn,du hast Kindesunterhalt zu zahlen,der entweder tituliert sein muss oder vom Notar beglaubigt wurde,dann könntest du diesen zusätzlich zu deinen Freibeträgen geltend machen.

Dein Bedarf würde derzeit bei 382 € Regelsatz liegen ( ab 01.01.2014 sind es dann 391 € ) + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Beispiel :

Du wohnst alleine,verdienst 1200 € Brutto und 900 € Netto.

Auf die 1200 € Brutto,hast du 300 € an Freibeträgen,die dir von deinen 900 € Netto abgezogen würden,somit hättest du ein anrechenbares Einkommen von 600 €.

Dein Regelsatz 382 € + 412 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( angenommen ) würde einen gesamten Bedarf von 800 € machen,der dir laut SGB - ll zustehen würde. Da du aber dann nur noch über 600 € anrechenbares Einkommen verfügen würdest,stünde dir eine Aufstockung ( ALG - 2 ) von 200 € zu.

Da es im Alg2-Recht primär um Hilfebedürftigkeit geht, spielt es keine Rolle, ob man vollzeitbeschäftigt oder arbeitslos ist. Entscheidend ist die Frage - andere Voraussetzungen mal außen vor -, ob man seinen Bedarf aus seinem anrechnungsfähigen Einkommen decken kann.

Der Alg2-Bedarf beläuft sich aktuell auf 382 € Regelsatz + Kosten einer angemessenen Unterkunft.

Gegen diesen Bedarf wird das anrechnungsfähige Einkommen gerechnet. Im Rahmen der Feststellung dieses Einkommens interessieren privat veranlasste Verpflichtungen und Schulden grundsätzlich NICHT.
Was hingegen einkommenssenkend berücksichtigt wird, sind - als wichtigste Punkte -gesetzliche Unterhaltsverpflichtugen sowie UNMITTELBAR mit der Arbeit verbundene Kosten.

Zu beachten ist: ist die Wohnung zu teuer - liegt also (signifikant) über den kommunalen Angemessenheitsgrenzen -, darf das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern (das kann z.B. über Untervermietung laufen oder über Umzug). In der Regel werden zwar für sechs Monate die VOLLEN unangemessenen Kosten getragen werden müssen, danach geht es aber ans Eingemachte.

Wenn Wohngeld nicht in Frage kommt, weil dein Einkommen zu hoch ist, wirst du in der Regel auch keinen Alg2-Anspruch haben.

Wenn du weniger Einkommen als die Grundsicherung (382,00 € für einen Alleinstehenden) plus die tatsächlichen Kosten der Unterkunft hast, kannst du aufstockend AlG 2 beantragen.

Sonstige Ausgaben deinerseits sind völlig uninteressant.

FrauWinter  07.12.2013, 14:36

Wobei die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (3 Raum Wohnung für dich alleine??) auch nicht zählen, wenn die Unterkunft unangemessen groß und teuer ist. Als berechnungsgrundlage dient da dann schon der angemessene Kostenaufwand der Unterkunft für eine Einzelperson. Der unterscheidet sich Gebietsweise und kann beim zuständigen Amt erfragt werden. (Online fndet man auch Infos)