Bekomme erst nach 11 Monaten durcharbeiten Urlaub

8 Antworten

"Da ich in der Probezeit bin darf ich ja erst nach der Zeit Urlaub bantragen"

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum; auch in der Probezeit kannst Du Urlaub beantragen; Du erwirbst für jeden vollen Beschäftigungsmonat (nicht Kalendermonat!!) anteiligen Jahresurlaubs (= Teilurlaub) - nach 6 Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch.

z.B. Mit Ablauf des 19.05. hättest Du 4 Beschäftigungsmonate voll und könntest daher den dann erworbenen Anspruch für 4 Monate auch geltend machen.

In den ersten 6 Monaten kann also der bereits erworbene Teilurlaub auch beantragt werden; der ArbG darf auch hier nicht grundlos einen Urlaubsantrag ablehnen.

Keksmausi92 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:35

Ok da werde ich mal nachfragen. Ich habe in der Regel 20 Urlaubstage und wenn ich Feiertag arbeite bekomme ich guttage also die kann ich auch nehmen. Ich hab jetzt für November 13 Tage beantragt. Da hätte ich jetzt noch 7 Tage Oder doch weniger wegen der Probezeit?

DerSchopenhauer  13.05.2015, 13:34
@Keksmausi92

Du hast also 20 Urlaubstage im Kalenderjahr (vermutlich im Arbeitsvertrag stehend). Dieses entspricht dem gesetzlichen Mindesturlaub.

Nun hast Du aber nicht am 01.01. angefangen sondern am 20.01.

Daher wären am 19.12. nicht 12 sondern 11 volle Beschäftigungsmonate abgelaufen.

daher = 20/12*11 = anteilig 18 Tage (der ArbG kann aber auch den Januar voll rechen, wenn er möchte, dann wären es 20 Tage)

Hier könntest Du sicherheitshalber nachfragen.

Bewilligt aber der ArbG mehr Urlaub als Dir zustehen würde (z. B. von den 20 Tagen ausgehend), dann kann er die 2 Tage nicht in Form von Gehaltskürzung oder Ähnlichem zurückfordern, wenn ihm das später auffällt - das wäre sein Betriebsrisiko - der ArbG ist in der Pflicht die Anzahl der (Teil-)Urlaubstage richtig zu berechnen.

Innerhalb der ersten 6 Monaten erwirbst Du sukzessive insgesamt 10 Urlaubstage (bis 19.07. = 6 volle Beschäftigungsmonate).

Du kannst daher in dieser Zeit immer soviele Tage nehmen, wie Du bereits erworben (erarbeitet) hast (pro Monat 20 / 12 * x Monate - ab 0,5-Bruchteile aufrunden) z. B. am 19.05. = 20 / 12 * 4 = 7 Tage (aufgerundet).

Wenn Du 13 Tage im November beantragt hast, hättest Du bei normalerweise 18 Tage zeitanteilig Urlaub noch 5 Tage und wenn der Januar freiwillig, irrtümlich, oder aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, voll mitzählt, dann 7 Tage - die könntest Du theoretisch schon ab dem 20.05. nehmen - die 5 Tage hättest Du bereits am 19.04. erworben und könntest sie theoretisch schon ab morgen nehmen.

Hexle2  13.05.2015, 13:54
@Keksmausi92

 Da hätte ich jetzt noch 7 Tage

Wenn Du länger als 6 Monate dort arbeitest, ja.

Oder doch weniger wegen der Probezeit?

Auch in der Probezeit erwirbt man Urlaubsansprüche

DerSchopenhauer  13.05.2015, 14:06
@DerSchopenhauer

Korrektur:

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach Ablauf von 6 Monaten, wenn arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich keine zeitanteilige Regelung vereinbart wurde - eine zeitanteilige Berechnung gilt allerdings nicht für den gesetzlichen Mindesturlaub.

Weil Dein Urlaub aber exakt dem gesetzlichen Mindesturlaub entspricht ist meine zeitanteilige Berechnung für den Jahresurlaub zu ignorieren - es sind bei Dir 20 Tage, unabhängig davon daß Du am 20.01 begonnen hast und nicht am 01.01.

Daher hast Du selbstverständlich noch 7 Tage.

Die Berechnung des Teilurlaubs in den ersten 6 Monaten ist aber zu beachten.

Hexle2  13.05.2015, 14:09
@DerSchopenhauer

@DerSchopenhauer

Sorry, da muss ich Dich korrigieren.

Deine Antwort war richtig deshalb "DH". Dein Kommentar ist nicht korrekt.

daher = 20/12*11 = anteilig 18 Tage (der ArbG kann aber auch den Januar voll rechen, wenn er möchte, dann wären es 20 Tage)

Wenn @Keksmausi92 länger als 6 Monate im Betrieb ist, dieses Jahr bei einem anderen AG noch keinen Urlaub hatte, erwirbt sie/er nach § 4 BUrlG den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche)

DerSchopenhauer  13.05.2015, 14:22
@Hexle2

Hallo Hexle2 - vielen Dank für die Korrektur...

Stimmt genau - hatte ich inzwischen auch schon korrigiert...

Hexle2  13.05.2015, 14:25
@DerSchopenhauer

Hallo Schopenhauer,

sorry für meinen Kommentar, aber als ich ihn schrieb, war Deine Korrektur noch nicht zu lesen. Nichts für ungut und schönes Wochenende

DerSchopenhauer  13.05.2015, 14:27
@Hexle2

Kein Problem - lieber einmal zuviel Falsches korrigieren, als daß ein Fragesteller sich an falschen Fakten orientiert.

Auch wenn Du keinen Urlaub in der Probezeit nehmen darfst, den Anspruch selbst hast Du ja!

Meine Erfahrung zeigt, dass die Arbeitgeber sehr wohl auch einen Urlaub in der Probezeit genehmigen/gewähren.

Spreche vernünftig und ruhig dieses Thema bei Deinem Chef an! Letztendlich, wenn er sich nicht darauf einlässt, fehlst Du ja sonst Ende des Jahres für eine lange Zeit, da Du ja angehalten bist, Deinen Jahresurlaub bis zum 31.12.2015 zu nehmen, da dieser sonst verfällt. Nur wenn es betriebliche Gründe gibt, darfst Du diesen ins neue Jahr übernehmen und musst den dann bis zum 31.03.2016 verbraucht haben.

Lasse Dir dieses, WICHTIG, sollte das der Fall sein, schriftlich geben!

Selbstverständlich kannst Du auch schon vor Ablauf der Probezeit Urlaub beantragen.

Kein Gesetz sagt, dass ein AG einem AN vor Ablauf von 6 Monaten keinen Urlaub genehmigen darf.

Den Teilurlaub für 1/12 des Jahresurlaubs für jeden voll gearbeiteten Monat hast Du ja schon erworben (§ 5 Bundesurlaubsgesetz). Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit hast Du außerdem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub von bei Dir 20 Tagen. Vorausgesetzt natürlich, Du hattest dieses Jahr noch bei keinem anderen AG Urlaub (§ 4 Bundesurlaubsgesetz).

Ab dem 20. Juli 2015 stehen Dir dann die kompletten 20 Urlaubstage zur Verfügung. Wenn Du 13 Tage im November verplant hast, kannst Du also noch 7 Urlaubstage einplanen.

Fragen kannst du deinen Chef ja mal. Aber wieso solltest du es nicht schaffen 11 Monate zu arbeiten? Ich kenne mehrere Selbständige, die seit vielen Jahren keinen Tag Urlaub hatten und ihre Buchführung auch noch am Wochenende machen. Erstrebenswert finde ich das zwar auch nicht, aber es geht.

Keksmausi92 
Fragesteller
 13.05.2015, 10:32

Ja ich hab nen sehr stressigen Job und immer nur 2 Tage frei reicht mir nicht und das bis November gar nicht. Ich brauche einfach mal paar Tage frei um aus dem Alltag raus zu kommen Krieg schon richtige Depression manchmal deswegen weil ich schon gar keine richtige Kraft dann mehr habe

Auf jeden Fall aber würde ich deinem Chef dies mitteilen, selbst wenn es nur ein paar Tage sind, aber schliesslich hält man das ja wirklich kaum aus.

Ob es erlaubt ist oder nicht, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich weiss nur das es welche gibt die ein ganzes Jahr durcharbeiten und dafür einen Monat in die Ferien fahren - aber dies ist natürlich freiwillig.