Bekome ich von Amt heizkosten gezahlt bei nachzahlung?
Hallo, hhabe gestern den bescheid von der SW Düren bekommen und muss fast 430€ Gas nachzahlen! Bekomme ich diese nachzahlung vom Amt? Bin leider Hartz4 empfänger und kann es nicht zahlen! Habe eine 85qm wohnung mit 4 Personen und das Amt hat immer 85€ Gas bezahlt,Bzw. 65€ denn 20 sind ja warm wasser von uns^^. Nun sollen wir fast 138€ monatlich zahlen!! Ich habe angst dies selber von dem bisschen Hatz4 zahlen zu müssen!!!
Bitte dringend um antwort....
15 Antworten
Heizkosten müssen im Rahmen des § 22 SGB II nach wie vor in voller tatsächlicher Höhe als Beihilfe und nicht als Darlehen übernommen werden, es sei denn, die ARGE kann dir unwirtschaftliches Verhalten nachweisen. Dieses ist in der Regel aber nicht möglich.
Eine Pauschalierung oder Deckelung der Heizkosten ist in jedem Fall unzulässig.
Stellt sich die ARGE quer oder bietet irgendwelche obskurten Darlehensmodelle an, sofort Widerspruch gegen etwaige Bescheide einlegen und ab zum Fachanwalt für Sozialrecht.
Ist ein Selbstgänger und eine Lachnummer.
Aus dem Bauch heraus und ohne Kenntnisse der baulichen Gegebenheiten erscheinen mir 138 EUR für 85 m² nicht ungewöhnlich teuer oder hoch.
Also solltest du das Ganze entspannt angehen.
Auf nett kannst du - freundlich ausgedrückt - shicen ... ;)
Die Grundsätze, die ich dir genannt habe, sind genau die Regeln, an die er sich zu halten hat.
Erzählt er dir lächelnd etwas anderes, ab zum Anwalt.
VirtualSelf hat ja schon alles gesagt. - Vielleicht nur noch mal für's Verständnis (dann lässt man sich auch nicht so schnell vom SB irritieren): Während Ihr im Leistungsbezug seid, ist das Jobcenter nach § 22 SGB II verpflichtet, Eure angemessenen Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Wenn Ihr eine Betriebs- bzw. Heizkosten- Nachzahlungsrechnung erhaltet, bedeutet das, dass Eure tatsächlichen Verbrauchskosten im Zeitraum Monat X bis Monat Y höher waren als das, was Ihr durch die monatliche Abschlagspauschale bereits bezahlt habt - und deswegen ist eine Nachzahlung fällig. Das wiederum bedeutet, dass das Jobcenter in diesem Verbrauchszeitraum faktisch "zu wenig" Neben-/ Heizkosten gezahlt hat (da Euer tatsächlicher Verbrauch ja höher lag) - und weil sie die tatsächlichen NK/ HK übernehmen müssen, ist von ihnen jetzt entsprechend diese Nachzahlung zu übernehmen (vorausgesetzt, Ihr wohnt mit Zustimmung des JCs in einer angemessenen Wohnung.) Du musst diese Nebenkostenabrechnung einfach (nachweislich schriftlich, Kopie machen) mit einem formlosen Schreiben beim Jobcenter einreichen , "stellen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bzgl. Unterkunftskosten während des Leistungszeitraums (Datum von..bis der Abrechnungsmonate) und beantragen Nachzahlung". Und in einem zweiten formlosen Schreiben (oder mit Formular "Mitteilung über Veränderungen", unter Punkt "Sonstiges") teilst du ihnen nachweislich mit, dass Eure Unterkunftskosten sich wegen Nebenkostenanpassung ab Datum X auf 138 € erhöhen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Mehr ist da nicht "bei". :)
hast wohl nicht zugehört oder weggehört, als dir erklärt wurde das solche Bescheide zum Amt gebracht werden sollen.
Such dir Arbeit dann kannst du dein Leben selbst bezahlen und hast keine Zeit mehr immer nur zuhaus zu sitzen. Muss ich auch.
Das war wohl ein Witz, dass man von Arbeit sein Leben selbst bezahlen kann!
viele schaffen das. Ganz im Ernst.
natürlich übernimmt die arge die gasnachzahlung minus eurem anteil für die bereitung von warmwasser.
85 euro erscheinen mir als vorauszahlung etwas wenig.
Das ist auch so.
In der Hartz 4 - Leistung sind die Kosten für die Heizung und Warmwasser schon drin.
Möglicherweise gewährt das Amt ein Darlehen in der Höhe, das musst Du aber auch von der laufenden Leistung abbezahlen.
Fazit:
Nächste Heizperiode weniger heizen (man kann auch einen Pullover anziehen).
Die Bude muss nicht auf über 20 Grad geheizt werden, 17 Grad reichen auch aus, wenn man sich entsprechend anzieht.
Aber laut Amt vor etwa 1jahr haben sie uns weit höhere Heizkosten gestattet,aber wir wurden runtergestuft! Und jetzt ne fette nachzahlung,wird das nicht bis zu einer Hochstgrenze gezahlt?
Abgelehnt shalom, über 20 Grad müssen nicht sein, aber 17 Grad mit Kindern ist unzumutbar, auch für Hartz4 Empfänger!
ja mir macht es auch nichts,aber ich habe zwei kleine kinder,1 noch am krabbelt,das möchte man es schon warm haben,oder würdest du dein kind auf kaltem boden spielen lassen...
Mit Kleinkindern sieht das natürlich anders aus, klar.
Trotzdem ändert sich an der gesetzlichen Regelung nichts.
Die Heizung gehört zu den Kosten der Unterkunft und ist NICHT im regelsatz enthalten.
vielen dank für die antwort! also mein sachbearbeiter ist immer sehr nett und hilfbereit! Aber er sagt auch das er sich an die Regeln halten muss! Aber werde alles versuchen....=)