Zahlt das Amt die Betriebskosten Nachzahlung?

6 Antworten

... die Belastung muss das Jobcenter natürlich im Bedarf komplett berücksichtigen und auch übernehme. Ich sehe keinen Spielraum für die Damen und Herren.

Eine Nachzahlung aus einer Jahresendabrechnung die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betrift,ist auf formlosen Antrag in tatsächlicher Höhe zu übernehmen,es sei denn man kann dir Unwirtschaftlichkeit nachweisen !

Deshalb verstehe ich nicht warum du eine Nachzahlung wegen der erhöhten KDU - in einigen Fällen selber zahlen musstest.

Was war denn die Begründung für die Ablehnung ?

colli1977 
Fragesteller
 18.11.2017, 16:20

Ich weiß gar nicht mehr warum. Vielleicht wegen Unangemessenheit oder so. Ich bin schon sehr sparsam denke ich.

Bei der Heizkostenabrechnung vor ein paar Wochen hatte ich eine Gutschrift von knapp 300€. 

schleudermaxe  26.11.2017, 09:57
@colli1977

... da kann aber etwas nicht stimmen, denn BK und HK müssen zusammen in einer Abrechnung verteilt werden, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns und auch der BGH.

isomatte  27.11.2017, 05:55
@schleudermaxe

Da muss nichts verteilt werden,die BK - und HK sind getrennt in einer separaten  Abrechnung nachzuweisen,auch wenn diese zusammen zur gesamten KDU - gehören !

Wenn deine Betriebskosten angemessen hoch sind, kannst du Antrag auf Erstattung der Nachzahlung stellen (schriftlich). In der Regel wird dann der Antrag positiv beschieden. Das dauert aber ein paar Wochen.

Die Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft.

Selbst musst du das nur übernehmen, wenn deine Wohnung zu groß ist. Das aber auch nur, wenn du vorher bereits aufgefordert wurdest, deine Wohnkosten zu reduzieren.

colli1977 
Fragesteller
 18.11.2017, 16:21

Meine Wohnung hat 58,15 m2. Zu zweit darf man 60 m2. Also sollte das ok sein. 

du mußt die Nachzahlungsforderung (wie ja auch die Betriebskostenabrechnung) ans Amt schicken, die errechnen dann einen einmaligen Mehrbedarf und müssen auch den Zahlbetrag erhöhen.

colli1977 
Fragesteller
 15.11.2017, 16:32

Ich habe es schon ans Amt geschickt. Mich Interessiert wie die das ausrechnen. Ich sitze sonst wie auf heißen Kohlen da ich die Summe nicht selbst (jedenfalls nicht auf einmal) selbst zahlen kann.

suziesext1237  15.11.2017, 16:58
@colli1977

die Rechnung geht immer so: Regelsatz plus Warmmiete (also Heizung plus Warmwasser plus Betriebskosten), das steht dir als Existenzminimum zu. Damit gegengerechnet wird dein monatliches Arbeitseinkommen, und aus dem Differenzbetrag ergibt sich dann der Zahlbetrag, den dir das Amt überweist.

Wenn also einmalig die Betriebskosten durch Nachzahlung steigen, dann ist dein Existenzminimum um diesen Betrag höher