Nachzahlung Strom und Gas- was übernimmt Arge?

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Heizung und das Erwärmen des Warmwassers werden in tatsächlicher Höhe im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen. Kommt während des Alg2-Bezugs eine Nachzahlungsforderung, wird diese ebenfalls voll übernommen, unabhängig davon, ob in dem Zeitraum, für den nachgefordert wird, Alg2 bezogen wurde.

Wenn das Erwärmen des Warmwassers per Strom nicht extra abgerechnet wird oder man anderweitig nachweisen kann, wieviel Strom dafür verwendet wurde, wird lediglich eine Pauschale bewilligt. Die übrigen Stromkosten müssen dann vollständig aus der Regelleistung beglichen werden.

Gas benötigt man meist zum Heizen. Lediglich der Anteil, der ggf. zum Kochen verwendet wird, wird nicht im Rahmen der Kosten der Unterkunft gezahlt und muss aus der Regelleistung beglichen werden.

Wenn eine hohe Stromnachzahlung fällig wird, die nicht aus den Kosten der Unterkunft beglichen werden kann, kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren. Voraussetzung ist allerdings, dass man sich vorher bei seinem Stromversorger vergeblich um Ratenzahlung bemüht hat.

Also: Mit der Nachzahlungsaufforderung bei der Leistungsabteilung vorsprechen und prüfen lassen, was vom Jobcenter übernommen wird.

heizkosten müssen voll übernommen werden (ausser du bist zb. einer aufforderung zum umzug ohne wichtigen grund nicht nachgekommen). selbst wenn sie als unangemessen hoch gelten. ist das der fall kann es natürlich sein dass du zur kostensenkung aufgefordert wirst.

beim haushaltsstrom sieht das schon anders aus. dieser muss aus dem regelsatz gezahlt werden. sollten die warmwasserkosten nicht vom haushaltsstrom getrennt nachgewiesen werden können, steht dir ein pauschaler mehrbedarf nach § 21 abs. 7 zu.

Es gibt eine Tabelle wieviel man Gas brauchen darf. Bei einem Single sind das in meiner Gegend 70 €. Braucht man mehr, übernimmt die ARGE ein halbes Jahr diese höheren Kosten, dann muss man entweder mit diesem Regelsatz auskommen, oder in eine andere Wohnung/Haus ziehen. Die Arge wird also ein halbes Jahr die 215 € übernehmen, dann aber nicht mehr. Mit der Bewilligung Deines Antrages bekommst Du auch Bescheid wie weit Du die Kosten reduzieren musst.

Hi MAW111,

das Jobcenter übernimmt neben den zum Lebensunterhalt gehörenden auch die notwendigen Kosten für Wohnung und Heizung.:

  • Gemäß § 22 SGB II : Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Vielfach werden die Fordrungen nicht direkt anerkannt. Dann gilt: EInspruch einlegen, denn über "angemessen" gibt es einschlägige Rechtsprechung. Aber dazu eventuell später mehr, falls Du es wünschst und erforderlich wird.

Sollte Deine unklare Bezeichnung "Warmwasser" nicht zu Heizzwecken dienen, so wird kein Betrag erstattet. Andernfalls wird neu berechnet werden müssen, welcher Anteil von der Gesamtrechnung für strombezogene Heizwärme übernonnem wird. Gehe mit der Abrechnung zum Jobcenter. Grüße

Hallo MAW111,

die Nachzahlung für Strom etc. wird vm Jobcenter nicht übernommen, da die Leistung im Regelsatz vorgesehen ist und du die Abschlagszahlungen hierfür selbst zahlen musst, ebenso die Nachzahlung. Dir wird diesbezüglich nichts anderes übrig bleiben, als mit deinem Energieversorger eine Ratenzahlung bezgl. der Nachzahlung für Strom aushandeln zu müssen.

Was die Nachzahlung für Gas betrifft, dies sind Heizkosten und zählt als Kosten der Unterkunft. Die Abschlagszahlungen für Gas wird ja auch von deinem Jobcenter übernommen, oder? Da würde ich einfach an deiner Stelle zum Jobcenter gehen, eine Kopie der Nachzahlung bezüglich der Heizkosten abgeben und Antrag auf Übernahme stellen. Das muss das Jobcenter auf jeden Fall übernehmen.

Du schreibst auch, dass bei dir Warmwasser über Strom läuft? Ist dieser Sachverhalt dem Jobcenter bekannt?

Gruß, Kneetkopp