Beinhalten Monatsmieten die Kalt- oder die Warmmiete?
Die Kaution beträgt 2 MM. Müssten doch die Kaltmietbeträge sein, oder nicht?
8 Antworten
Es können auch 2 MM (Warmmieten) sein. Der Betrag darf nur 3 Kaltmieten nicht übersteigen.
Beispiel:
KM 400 €
NK 100 €
Kaution 2 MM = 1000 €
Wäre in Ordnung da es 3 KM (in dem Fall 1200 €) nicht übersteigt.
In dem Du den Vermieter fragst. Spätestens aber wenn dir der Vertrag vorliegt siehst es schwarz auf weiß. Denn da muß der Betrag der als Kaution hinterlegt werden soll ausgewiesen sein. Aber wie gesagt, es können auch 2 Warmmieten sein. Entscheidend ist das der Betrag nicht höher als 3 Kaltmieten ist. In meinem Beispiel wären die 1.000 € 2,5 Kaltmieten. Also völlig in Ordnung.
Die Kaution beträgt 2 MM
Irrtum - der Vermieter kann nur 3 Netto(/kalt)mieten fordern
https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mietkaution-art-und-hoehe.html
Die vom Mieter bei Mietvertragsbeginn zu leistende Mietkaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen; die als Pauschale bzw. Vorauszahlung ausgewiesenen Nebenkosten bleiben bei der Berechnung der Mietkaution unberücksichtigt.
https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/nebenkosten/hoehe-mietkaution.html
Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der pro Monat zu zahlenden Miete betragen, wobei die Betriebskosten dabei nicht dazugezählt werden (§ 551 Absatz 1 BGB). Dem Mieter steht bei vereinbarter Zahlung einer Geldsumme zur Mietkaution das Recht zu, den Geldbetrag in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten (§ 551 Absatz 2 Satz 1 BGB).
der Vermieter kann nur 3 Netto(/kalt )mieten fordern
Das ist der Höchstbetrag. Entsprechen 2 Monatsmieten (Bruttomieten) 3 Kaltmieten oder weniger geht das auch.
Ja, nach §551 BGB es sogar die Kaltmiete sein.
Nein, solange es den Betrag von 3 Kaltmieten nicht übersteigt können es auch 2 Warmmieten sein.
Ja, in dem Fall sind Kaltmieten gemeint.
Danke.
ja soweit ich weiß wird bei der Kaution die Kaltmiete berechnet.
Woher weiß ich jetzt ob Kalt- oder Warmmieten gemeint sind?