Zählt TG-Stellplatz-Miete mit zur Kaution?

5 Antworten

Salue

In der Regel gilt, dass wenn der Parkplatz ein fest integrierter Teil des Mietvertrages für die Wohnung ist, der Vermieter das dreifache des Gesamtbetrages verlangen könnte.

Ist der Parkplatz eine frei wählbare Option oder wird er gar durch einen separaten Vertrag geregelt, kann er abweichende Regeln bei der Kaution vorsehen.

Zumindest bei uns (CH) ist eine Kaution gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie darf aber allenfalls da dreifache der Monatsmiete nicht überschreiten. Meine Mieter zum Beispiel mussten nie eine Kaution erbringen. Der Vermieter kann also auch mit der kleineren Variante zufrieden sein, obwohl er mehr verlangen könnte.

Also einfach nachfragen

Tellensohn

Zur Berechnung der Mietsicherheit (Kaution) kann nur die Grundmiete herangezogen werden. Ist in die Grundmiete der Wohnung die Grundmiete des TG-Stellplatzes integriert, dann darf die Mietsicherheit nur das Dreifache der gesamten Grundmiete betragen.

Wird der TG-Stellplatz separat vermietet, kann auch hier eine Kaution gefordert werden, die das Dreifache der Grundmiete des Stellplatzes beträgt. Die Formulierung des Mietvertrages ist entscheidend..

Wenn der TG-Stellplatz mit dem Wohnungsmietvertrag mitvermietet wurde, ist die Miete dafür Bestandteil der Gesamtmiete und somit auch Grundlage für die Berechnung der Kaution, wenn sich deren Betrag nach der Miete richtet.

Es könnte so formuliert sein:

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Wohnung 500 €
  2. Einbauküche 40 €
  3. TG-Stellplatz 40 €

Damit würde Gesamtmiete 580 € betragen und die Kaution somit das 3-fache davon.

Oder

Miete Wohnung € 500,-.

Betriebskosten € x

Gesamt somit: € y

Zu der Wohnung wird auch ein Stellplatz in der Tiefgarage vermietet. Die Miete für den Stellplatz beträgt € 40,-.

Bei dieser Art der Formulierung darf man eher davon ausgehen, dass die Stellplatzmiete nicht in die Berechnung für die Kaution einfließt, weil ziemlich stark abgegrenzt ist.

In der Regel ist es die Nettokaltmiete der Wohnung !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei uns auch: nur die Wohnungsmiete zählt.

@Plaritma

Das hängt aber ausschließlich davon ab, ob der TG-Stellplatz Bestandteil des Wohnungsmietvertrags ist.

@bwhoch2

TG-Stellplätze gehöhren wohl eher zum Sondereigentum des Vermieters die er auch anderweitig vermieten kann !

@schoschi06

Das hängt vom Mietvertrag ab.