Warnblinkanlage einschalten auch wenn keine Panne vorhanden?
Hey, Community. Mir kam schon oft die Frage in den sinn, ob ich die Warnblinkanlage am KFZ auch einschalten darf, wenn ich** KEINE** Panne habe, sondern ich mich auf einer Kreuzung drehen will. Die Warnblinkanlage ist einzuschalten, wenn ich eine Panne habe, oder ich den Nachfolgenden Verkehr warnen muss. Soweit ist das klar. Aber darf man das nun, gab es vielleicht eine änderung dieser Regelung?? Aber, würdet ihr, diese nicht auch einschalten, wenn ihr irgendwo am Rand halten müsstet (In der Stadt). oder wenn ihr in der Stadt rückwerts setzen müsstet? Denn es geben viele PKW-Fahrer die, so denke ich, einen PKW nicht sehen, wenn er irgendwo steht, sich dreht oder rückwerts fährt. Selber vor kurzem wieder erlebt. Es kann doch keine Ordnungswidrigkeit sein oder? Vielen Dank schonmal im Voraus, Lamplight
11 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.
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§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.
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§ 16 Warnzeichen
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Die §§ 15 und 15a schreiben vor, wann Warnblinklicht eingeschaltet werden muss.
§ 16 ist zu entnehmen, dass Warnblinklicht z.B. dann eingeschaltet werden darf, wenn man andere durch sein Fahrzeug gefährdet. Das kann beim Rückwärtsfahren durchaus gegeben und Warnblinklicht daher zulässig sein, insbesondere dort, wo man in der Regel nicht mit Rückwärtsfahrern rechnet, etwa auf Ortsdurchgangsstraßen.
Also, wenn man sich nur drehen oder wenden will, sollte man lieber den normalen Blinker einschalten, aber ansonsten bin ich auch der Meinung, die Warnblinkanlage lieber 1x mehr als zu wenig einzuschalten. Wenn es eine unübersichtliche Lage oder Situation ist, wird man bei den Ordnungshütern sicher auch Gnade finden.
Vielen Dank. Aber es kommt leider auf den jeweiligen Ordnungshüter an. Dass ist das Problem. Viele Grüße Lamplight und viel Erfolg bei den Reportagen!!
Hallo
sondern ich mich auf einer Kreuzung drehen will
gerade in dem Fall ist Warnblinken extreeem schlecht weil dann keiner weiss in welche Richtung man abbiegen will oder was los ist. Wer auf einer Kreuzungen Warnblinkt tut das nur bei einer Panne wenn nix geht und man das Auto am schnellsten aus der Kreuzung räumen will.
Wer sich in einer Kreuzung verfranzt und dort umdrehen will tut es besser indem er 2 oder 3 mal abbiegt und wieder zurückfährt. U Turns sind im Prinzip immer eine hohes Risiko vor allem da wo kein Platz ist oder es eh verboten ist.
Nun denn in Deutschland ist es ja noch Toll da binken die Auofahrer und machen auch das Licht an. In deren Teilen Europa ist blinken eher selten und Standlicht die Maximalbeleuchtung.
Wie JLOETHE schon schrieb, bei LKW-Fahrern ist es eher üblich, die Warnblinkanlage einzuschalten, wenn man z.B. in einer Baustelle auf oder an einer befahrenen Straße:
- rückwärts fährt
- auf der Strasse wendet
- baubedingt auf einer Fahrspur steht oder die gesamte Strasse vorübergehend blockiert
Das hat mich in meiner langjährigen Praxis nie irgendwie in Konflikt mit der Polizei kommen lassen. Ein Streifenwagen hält da genau so "brav" an und wartet, wie jeder Andere auch.
Bei normalem Halt an der Straße nutze ich allerdings auch den rechten Blinker.
JotEs hats top beschrieben - kleine Ergänzung...
Mißbrauch von Licht und Signaleinrichtungen: 5.- €
Die meißten in der Stadt die mal irgend wo oft verkehrswiedrig halten/parken, Post/Paketboten oft ständig dürften die nicht in betrieb nehmen...
jop da haste volkommen recht wenn man nur was auladen will oder in 2 reihe parkt ist das verboten hat mich dazemal 10 euro gekostet ^^