Lichthupe, Autobahn, Überholen?

Hier, die Situation.  - (Auto und Motorrad, Polizei, Punkte)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einmal kurz Lichthupe mit angemessenem Abstand (also nicht so wie auf dem Bild) ist keine Nötigung. Das auf dem Bild schon.

Das mit dem Abstand war nicht mitbedacht, danke👍

...schon mal was von Richtgeschwindigkeit 130 km/h und Sicherheitsabstand gehört? Lt. Deinem Bild eher nicht. Insofern.

Alles andere wäre Nötigung...

Wer erzählt eigentlich immer mit der blöden Richtgeschwindigkeit von 130 was?

Nah der KANN man sich richten, MUSS es aber NICHT.

Und man hat links nix verloren, wenn rechts frei ist.

Punkt.

@feinerle

Das mit der Richtgeschwindigkeit stimmt. Und mit dem Rechtsfahrgebot auch.

Dennoch bleibt es Nötigung und gefährlich so dicht aufzufahren und dann noch mit der Lichthupe zu kommen.

Im Falle einer Anzeige wären wohl beide Fahrer dran

@Nordseefan
Dennoch bleibt es Nötigung und gefährlich so dicht aufzufahren

Ich würde es mal etwas relativiern wollen.

In der Rechtsprechung geht man nicht davon aus, dass dicht auffahren zusammen mit Hupe/Lichthupe bereits per se sofort eine Nötigung darstellt.

Man geht davon aus, dass man das über einen gewissen Zeitraum hinweg machen muss, dass es eine Nötigung wird.

Du kannst etwa von 2km Wegstrecke ausgehen, während dessen man dies andauernd so tun muss.

Wenn alo einer mal dicht auffährt und Lichthupt, man dann gleich beiseite geht, war das nicht bereits aufgrund des dichten Auffahrens automatisch eine Nötigung sonern es war keine, weil es nur kurz stattgefunden hat.

Zudem geht das auch andersrum, links bleiben, obwohl man nach recht könnte, über einen etwa gleichlangen Zeitraum / Strecke ist auch eine Nötigung.

Also so Pauschal, dicht / Lichthupe - Nötigung - so einfach ist es dann doch nicht ganz.

Und ganz ehrlich, ich habe eigentlich selten erlebt, dass dieses dicht Auffahren geschieht, während rechts alles voll ist.

Es passiert auch, klar, Arschgeigen gibts immer, aber zumeist ist es doch so, da trielt einer links blöde rum oder macht einen auf dämlichen Oberlehrer (RICHTGESCHWINDIGKEIT.......!) und irgendwann nach einer Weile reichts halt einfach, dann rückt man dem etwas auf die Pelle und Zeigt im die Wand - will sagen den fetten SUV direkt hinter seiner Abrisskante.

Zumeist hat es sich dann mit Oberlehrer.

Oftmals beginnt der Vordermann eine Nötigungsrunde, sollte man nicht vergessen.

Nicht wie im Bild, viel zu nah drauf.

Sicherheitsabstand einhalten.

Dann Lichthupe als Zeichen, dass man überholen will, ist erlaubt, ja gar so vorgesehen gar.

Mit zu wenig Abstand jedoch wird es schnell eine Nötigung.

Und hupen? Ja, aber kurz.

StVO, §5, Absatz 5: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Sehr einfach. Du darfst dich an die StVO halten ... und dich nicht ggf. sogar strafrechtlich relevant verhalten.

Btw.: Mit 'nem Bobby-Car hat man nichts auf der Autobahn verloren; man darf damit nicht mal versuchen, die Eltern einzuholen, die einem am Rastplatz ausgesetzt haben.