Beim Überholen fast abgedrängt und anschließend gefilmt Wie am besten verhalten??

2 Antworten

Danke für die Info. Ich geb dir auch eine.

Wenn du siehst, dass ein Auto langsam in Schlangenlinien fährt, solltest du immer die Polizei informieren. Und nicht überholen.

hems3287 
Fragesteller
 23.07.2017, 17:11

mir kam es vor als wenn er mich vorbei lassen wollte und es sich dann anders überlegt hat und zum thema polizei die brauchen zu lange oder kommen bei einer kleinichkeit nicht

Bitterkraut  23.07.2017, 17:20
@hems3287

In so einem Fall kommen die schon und holen den Schlangenlinienfahrer raus. Wie gefährlich solche Leute sind hast du ja erlebt und das weiß auch die Polizei.

Hallo hems3287,

der sehr guten Antwort von Bitterkraut möchte ich noch hinzufügen, dass der andere Verkehrsteilnehmer meines Erachtens nach folgenden Straftatbestand erfüllt hat:

§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
  • a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
  • b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • a) die Vorfahrt nicht beachtet,
  • b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  • c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
  • d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  • e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  • f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
  • g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

  1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
  2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diesbezüglich könntest Du den anderen Verkehrsteilnehmer anzeigen. Nötigung gem. § 240 StGB würde hier eventuell ebenfalls zum tragen kommen.

Ob die Anzeige was bringen würde halte ich für Fraglich.

Der erste Absatz wird vermutlich zutreffend, aber im Nachhinein genausowenig wie eine Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB nachweisbar sein.

Und ob Deine Zeugenaussage reicht um ihm nachzuweisen, dass er grob und verkehrswidrig gehandelt hat, als er Dich zum Bremsen genötigt hat, bezweifle ich ebenfalls. Vermutlich wird er sich darauf berufen, dass er nur etwas unaufmerksam war.

Zweitens solltest Dir klar sein, dass Du im Falle einer Gerichtsverhandlung mit Sicherheit als Zeuge vorgeladen wirst. Wenn Dir das nichts ausmacht ist das ja ok, aber ansonsten würde ich mir das mit der Anzeige wirklich genau überlegen. Die Anzeige kannst Du auch nicht mehr zurückziehen.

Schöne Grüße
TheGrow