Beim schwarzfahren erwischt und nur bankkarte gezeigt?
Bin eine station gefahren, bezahle sonst immer meinen Fahrschein:( dann hatte uch es eilig bin eingestiegen und schwups kam wer und sagte“ fahrkarten bitte“ ich hatte sie nicht bei und vor lauter stress auch keinen ausweis.dann zeigte ich ihn meine bankkarte, er schrrieb sich dann meinen namen auf und bei welcher bank ich bin… er war sehr unfreundlich fand ich, drohte mehrmals mit polizei und tat so als würde ich was verbergen… jedenfalls wollte er dann noch die adresse von meinen Vater, gab ihm die falsche… da ich sie eh nicht auswändig wusste und ich so eine chance sah die strafe zu umgehen…. Es geht einfach viel zu viel geld dafür raus und ansonsten bin ich in jeder hinsicht eine denke ich ehrliche person.
num zur frage…
können die mich anhand der bankkarte finden? Wird dies zur anzeige gebracht?? Da meine daten ja sicherlich als falsch und damit unzuverlässig abgestempelt werden? Wird es vllt einfach fallengelassen da ja normalerweise auch auf den ausweis bestanden wird???
danke für hilfreiche Antworten.
ausserdem glaube ich dass Ich trotzdem bezahle, wie ist das mit meinen daten?? Möchte nicht irgendwann ärger wegen betrug kriegen oder so obwohl ich gezahlt hab
bin bei der bvg erwischt worden!
7 Antworten
sollten sie die infos nicht korrekt erhalten haben, werden sie dich anzeigen. die polizei findet dich dann über deine bankdaten und dann wirst du zur kasse gebeten und hast noch ein verfahren am hals.
das reicht schon
Lieber bezahlen...
Das Verkehrsunternehmen könnte sonst Strafantrag stellen. Die Polizei findet anhand Deiner Bankdaten leicht raus, wer Du bist.
Wenn sie eine Anzeige erstatten kann die Polizei die Bank zur Herausgabe der Daten zwingen. Sollte dann heraus kommen, dass du noch falsche Angaben gemacht hast, wird das sicher nicht positiv zum Ergebnis beitragen.
Das hat der Kontrolleur jetzt von seiner Freundlichkeit, die Polizei nicht zur Klärung deiner Identität hinzu zu ziehen! Ja, die Bankkarte gibt deine Identität wieder. Du müsstest sie schon als gestohlen melden, um zu erklären, warum nicht DU sie vorgezeigt hast.
Ich glaube schon da dein Name und Vorname drauf steht. Damit können die schon genug machen. Das es aber zu Betrug zählt denke ich eher nicht
Er hat nur eine Anzeige wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB zu befürchten. Mehr nicht.