Schwarzfahren: wie soll ich den Äußerungsbogen der Polizei zu meinem Vorteil ausfüllen?
Hallo,
Ich bin schwarz gefahren und wurde dabei auch erwischat. Daraufhin habe ich einen Brief von der Polizei erhalten um mich zu dieser Straftat "Beförderungserschleichung" (schwarz fahren) zu äußern.
Meine Frage ist, was ich im äusserungsbogen zu meinem Gunsten ausfüllen soll? Soll ich mich schriftlich äußern und Reue zeigen, die Straftat gestehen, nichts ausfüllen, mich persönlich vernehmen lassen oder die Verhandlung einstellen lassen im Gegenzug einer Geldbuße (bin Schülerin, 20, Minijob)?
Vielen Dank im Voraus!!!
6 Antworten
Als Strafe sieht der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Eine Geldstrafe (deutlich unter der Eintragungsgrenze in das Führungszeugnis von 90 Tagessätzen) ist wahrscheinlich.
Eine Verpflichtung, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden, besteht nicht. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Ihre Personalien (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) anzugeben. Ihre Personalien sind aber bereits bekannt.
Sie müssen weder Angaben zur Sache, noch zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Beruf und Einkommen) tätigen!
Mit dem Begleichen des erhöhten Beförderungsentgeltes ist es, ist diesem Fall, also nicht getan. An Ihrer Stelle würde ich derzeit keine Angaben zur Sache machen und mich anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und entsprechend argumentieren.
Einen Äußerungsbogen
würde ich nie ausfüllen, mach es auch nicht.
Entscheident ist, ob man Dir eine erhöhtes Beförderungsentgeld anbietet, ohne ein Strafverfahren einzuleiten.
Weil man es nicht gemacht hat, schweige am besten.
Bist Du schonmal schwarzgefahren? Was mußstest Du bezahlen?
Warum?
Du könntest diesen Vorgang schildern mit genauen Angaben, wann Du gezahlt hast. Irgendwo muss ja das Geld verbucht wordn sein.
Beim ersten mal passiert noch nicht viel, man sollte eben auch eine gute Geschichte dazu haben. Da die meisten Ticketautomaten und Entwerter oft gestört sind sollte dass eigentlich kein Problem sein. Fällt man öfters auf wirds allerdings problematisch, die von Gerichten verhängten Strafen sind grade in den letzten Jahren ganz schön heftig geworden.
Gar nichts machen und die ganze Sache aussitzen, bloß nicht auf irgendwas reagieren. Die werden die Sache schnell fallen lassen, weil die besseres zu tun haben.
Ich vermute mal, dass du noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten bist. Bezahlt hast du auch schon. Gestehe deinen Fehler ein und geh von einer verfahrenseinstellung aus.
Das Beförderungsentgelt von 60€ habe ich schon bei dem Verkehrsunternehmen Bargezahlt, jedoch habe ich eine Zahlungsaufforderung von Inkasso bekommen dass ich angeblich nicht gezahlt hätte. Noch ein Problem :(
Ich habe nur meine Tickets mal vergessen, die habe ich dann aber nachgereicht und auch nur ca 7€ zahlen müssen