Inkasso trotz Widerspruch beim "schwarzfahren"?

8 Antworten

Die erste Antwort von der BVG hat sich wenig auf den Sachverhalt bezogen und ich habe einen zweiten Widerspruch einegelegt.

Es reicht, wenn man einmal seinen Willen erklärt. Brieffreundschaften mit der Gegenseite in einem Rechtsstreit sind nicht zielführend.

Was soll ich jetzt machen?

Was man immer mit Inkassobüros tun sollte, wenn man vorher bereits eine Willenserklärung abgegeben hat (hier der Widerspruch):

IGNORIEREN!

Die Einschaltung eines Inkassobüros war hier in dem Fall krass rechtswidrig, da du die Forderung streitig gestellt hast.

Die BVG muss nun gerichtliche Schritte einleiten um ihre Forderung validieren zu lassen oder eben beim Versuch zu scheitern. Weitere Inkassomahnungen könnten u.U. den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

Die Frage ob du die 60,- € zahlen musst ist davon abhängig was in den Beförderungsbedingungen steht und wie du dich konkret verhalten hast.

I.d.R. ist es so, wenn das Ticket im Wagen gelöst wird, dass man unmittelbar zum Automaten zu gehen hat und sich nicht z.B. zuerst hinsetzen oder seine Tasche abstellen sollte.

Tipp: So lange kein gelber Brief vom Amtsgericht (Wedding müsste es sein) kommt, machst du exakt gar nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Halte dich am Besten an das, was Kevin schrieb. Leider übersehen viele hier, dass viele der Kontrolleure nicht direkt per Festgehalt bei der Verkehrsgesellschaft arbeiten. Sie arbeiten vielmehr auf Provisionsbasis und nehmen es gerade nicht so genau damit, wen sie bei was genau erwischen.

Die behaupten dann einfach, dass es so war wie behauptet.

Wenn man sich zu 100% sicher ist, sollte man auf seinem Widerspruch bestehen und dem Verkehrsverbund, respektive dem Inkasso nahe legen, ihr Glück vor Gericht zu probieren. Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben:

"Wertes Inkasso. ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Zu den Gründen meines Widerspruchs werden Sie sich meinen vorherigen Brief an ihre Mandantin durchlesen. Ich wiederhole mich nicht. Die Einschaltung eines Inkassos trotz eingereichtem Widerspruch werte ich als Nötigungsversuch. Ich stelle daher in Aussicht, nicht nur die Kontrolleure wegen versuchten Betrugs anzuzeigen, sondern auch die Mitarbeiter ihrer Mandantin und ihres Hauses wegen Nötigung. Sicherlich war die betroffene Bahn videoüberwacht. Sie wollen mir das Video des Vorgangs unverzüglich aushändigen, damit ich meine Anzeige bei der Polizei ausreichend belegen kann. Danke."

Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Wenn sie etwas wollen, sollen sie doch mal per Video beweisen, dass du dich zuerst hingesetzt hast und erst bei der Kontrolle schnell zum Automaten gerannt bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In den Beförderungsbedingungen des VBB steht dazu (§ 6 Abs. 2):

Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben. Sind auf Bahnhöfen oder an Haltestellen keine Verkaufsstellen oder Fahrausweisautomaten vorhanden, so sind die Fahrausweise unverzüglich und unaufgefordert beim Fahr- oder Servicepersonal bzw. am mobilen Fahrausweisautomaten im Verkehrsmittel zu erwerben. http://www.vbb.de/de/article/startseite/fahren-im-verbundgebiet/befoerderungsbedingungen/15890.html

Die Kontrolleure achten nach meiner Erfahrung schon darauf, ob sich jemand tatsächlich unverzüglich einen Fahrschein kauft oder nur am Automaten herumsteht und den Kauf erkennbar hinauszögert (denn oft steigen solche "Kunden" dann nach ein paar Haltestellen wieder aus ohne einen Fahrschein gekauft zu haben).

Woher ich das weiß:Recherche

Hast du was unterschrieben bei dem du den Sachverhalt anerkennst und dich bereit erklärst die Strafe zu zahlen (zusammen mit der Angabe deiner Adresse)? Falls ja, warum? Falls nein, wie kommen sie an deine Adressen?

"Schwarzfahren" gibt es nicht... es gibt eine Erschleichung von Beförderungsdienstleistungen (Straftat). Die wird nicht angezeigt beim 1. mal wenn man sich mit einer Ersatzstrafe einverstanden erklärt. Wenn man aber nichts falsch gemacht hat hat man auch nichts zu befürchten, kann guten Gewissens alle angaben verweigern bis die Polizei kommt und wird bei einem Prozess (der vermutlich nichtmal kommen wird) keine Probleme haben. Wenn du jetzt dagegen aufgesprungen bist und zum Automaten gerannt als du die Kontrolleure gesehen hast oder im schneckentempo zum Automaten gegangen bist dürfte es schlecht aussehen.

Wenn du dir also keiner Schuld bewusst bist verweigere die Zahlung und lass es auf einen Strafprozess ankommen.

Wenn sie gesehen haben, dass du dich erst dann um einen Fahrschein bemüht hast als eine Kontrolle schon offensichtlich war, dann kannst du dir deinen Einspruch aufs Klo hängen.

BobbieBlonde 
Fragesteller
 06.08.2018, 11:20

Nee die müssen gesehen haben, dass ich mir einen kaufen wollte. Ich habe auch eine Zeugin.

kevin1905  06.08.2018, 12:56
@BobbieBlonde

Na dann halte dich an das, was ich in meinem Beitrag schrieb.

MaryLynn87  06.08.2018, 13:00
@BobbieBlonde

ja, sie haben gesehen, dass du eine kaufen wolltest - aber noch keine hattest als sie sich als Kontrolleure zu erkennen gegeben haben. Daher kann man annehmen, dass du nicht vor hattest eine Karte zu kaufen ohne kontrolliert zu werden --> Schwarzfahrer!

schwarzwaldkarl  06.08.2018, 13:13
@BobbieBlonde

"Ich habe auch eine Zeugin"

Die Wahrscheinlichkeit ist auch sehr groß, dass der Kontrolleur einen Zeugen hat, denn die tauchen meistens "im Rudel" auf... ;-)