Beim Schülerbafög: Welche Gründe gelten um eine eigene Wohnung zu begründen?

6 Antworten

Normalerweise müsste sie Anspruch auf den Höchstsatz beim SchülerBaFöG haben. Dazu muss sie nachweisen, dass sie nicht mehr zuhause wohnt- Mietvertrag. Ich glaube, auch die Höhe der Miete. Einkommensnachweis der Eltern sowieso.

Allerdings sollte die Mutter sie bei der Suchen nach einem Zimmer unterstützen (Studentenwohnheim oder WG), da Vermieter auch bei jungen Erwachsenen am liebsten eine Bürgschaft durch die Eltern haben wollen. Für eine kleine Wohnung wird das Geld wahrscheinlich nicht reichen, es sei denn deine Freundin schränkt sich sehr stark ein oder jobbt noch nebenbei.

Zusätzlich zum BaFöG hat sie natürlch auch Anspruch auf ihr Kindergeld. Dazu muss sie einen Abtretungsantrag bei der Kindergeldstelle des Arbeitsamtes stellen. Sobald sie auszieht steht der Mutter das Kindergeld nämlich nicht mehr zu.

Die Fahrzeiten von insgesamt fast vier Stunden sollten als Grund ausreichend sein.

Wenn sie volljährig ist, kann der Elternteil das Kind vor die Tür setzen, aber zum Unterhalt ist man trotzdem verpflichtet. Deine Freundin muss beim Grund einfach hinschreiben: Rausschmiss

Das sollte auch anstandslos hingenommen werden

2.1 a.3 Für die Frage, ob eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreicht werden kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit maßgebend, nicht die Wegstrecke. Eine Ausbildungsstätte ist nicht in einer angemessenen Zeit erreichbar, wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt wird. 

So viel erstmal zur Fahrt zur Schule.

Da meine Freundin über 18 ist, muss ihre Mutter sie ja nicht mehr zuhause Wohnen lassen.

Stimmt so nicht ganz, denn die Eltern sind unterhaltspflichtig bis deine Freundin 25 Jahre alt ist.

beatboxx97 
Fragesteller
 18.08.2016, 17:06

Dann dürfte schon das wegen der wegzeit passen, da sie ja schon fast 2 stunden hin braucht. 

Ja unterhaltspflichtig, aber barunterhalt kann sie keinen zahlen (gerichtlich bestätigt) da sie selbst kein geld hat, und das ist aber auch kein grund das sie gezwungen ist meine freundin bei sich wohnen zu lassen.

KleeneFreche, UserMod Light  18.08.2016, 17:26
@beatboxx97

Ich hab nur das mit den 18 Jahren berichtigt ^^ Bei den Bedingungen dürfte sie den Höchstsatz für Alleinlebende bekommen. Sie soll so schnell wie möglich beim Bafög Amt vorstellen. Und ihr erstmal Infos einholen, wie viel sie wirklich erwarten kann. Nicht das sie eine Wohnung umsonst mietet.

Bei Bafög bekommt man doch kein Wohngeld mehr zusätzlich.

beatboxx97 
Fragesteller
 18.08.2016, 16:53

Nein, aber wenn sie bei ihrer Mutter lebt bekommt sie laut dem Bafög amt garkein Bafög.

um was für eine Schule handelt es sich denn?

Verdienen die Eltern zu wenig? Müssen sie ggf. Unterhalt zahlen?

beatboxx97 
Fragesteller
 18.08.2016, 20:01

Eine Schule für eine Ausbildung zum Erzieher. 

Sie bekommt von ihrem Vater unterhalt, aber auch nicht viel.

webya  18.08.2016, 21:01
@beatboxx97

Da gibt es aber ja auch Schulen die besser erreicht werden können, obwohl 1.45 Stunden noch hingenommen werden muss.

Da kann es durchaus sein, dass der Vater mehr Unterhalt zahlen muss und auch die Mutter mit heran gezogen wird.