Wird bei Unterhaltszahlung das BaFöG gekürzt?
Hallo, mein Sohn (15) geht auf eine Sportschule und bekommt lt. vorläufigem Bescheid fast in voller Höhe Schülerbafög. Bislang hatte der Vater keinen Unterhalt gezahlt, was wir beim Bafög-Antrag daher auch nicht angegeben haben. Nun hat er sich doch bereit erklärt, für die beiden Söhne 12+15 einen anteiligen Unterhalt (1/3 des Mindestunterhaltes) zu zahlen. Wird dieser Unterhalt nun auf das Bafög angerechnet und müssen wir das bei der jährlichen Abgleichung dann zurückzahlen? Danke für Hinweise
2 Antworten
ich wuerde schon sagen, dass ihr das angeben mussen und dass das dann zurueckgezahlt werden muss, alles andere waere ja unfair, das Bafoeg ist ja dazu da, Kindern zu helfen, die nicht von zu Hause unterstuetzt werden.
Warum einigst du dich nicht mit deinem Ex, dass er 2/3 fuer den juengeren Sohn zahlt, ist ja dann immer noch nicht der Mindestunterhalt.
Wenn der Unterhalt des Vaters entsprechend seiner "Leistungsfähigkeit" auf das BAföG angerechnet wird, muss für beide Kinder der relativ gleiche Anteil (entsprechend ihres Alters) berechnet werden.
Der Vater "dürfte" dann nicht selbst festlegen, einem Kind anteilig mehr als dem anderen zu zahlen....
Das Schüler-BAföG ist ja so eine Art "Unterhaltsersatzleistung", da wird der Unterhalt des Vaters angerechnet.
Bescheid fast in voller Höhe Schülerbafög. Bislang hatte der Vater keinen Unterhalt gezahlt,
Vielleicht wurde der Vater vom BAföG-Amt dazu aufgefordert, Unterhalt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu zahlen - und daher erhält der Sohn nicht den "vollen" Betrag, weil der väterliche Anteil bereits angerechnet wurde (???). Erkundige Dich einfach mal beim BAföG-Amt....