Schülerbafög Antrag, müssen Eltern angaben über das Kind machen wenn es schon volljährig ist und ausgezogen ist?
Also es ist so, ich habe von der Bafög behörde letzte chance bekommen fehlende Unterlagen einzureichen wegen meinem Antrag auf Schülerbafög, es hackte lange mit meinem Vater bis er Dokumente zusammen kriegte, nur ist es jetzt so das er gar
keine Angaben im Feld Kinder macht, er hat Kinder von einer anderen Frau lebt aber geschieden und hat kein kontakt zu seinen Kindern so richtig, er weiß auch nicht was die arbeiten und verdienen sagt er mir, die sind alle schon ende 30 anfang 30 also ich
weiß nicht ob das Bafög Amt wirklich das benötigt von denen Informationen, mein papa meint das gilt nur für Kinder unter 18 Jahren, nun was soll ich nur tun?
Ich habe bereits ein Brief erhalten vom bafög Amt wegen dem zögern das mir der Antrag versagt bleibt und sie mir noch einen Monat Zeit geben würden nach herausgabe Datum des Briefes und ich habe jetzt
nur noch bis diese Woche Freitag Zeit, auch kann ich widerspruch einlege was ich wohl von gebrauch machen werde, ich habe den Antrag letztes Jahr im November
gestellt, erst wurde er abgelehnt weil das falsche Formblatt der Schule eingereicht wurde dann musste ich widerspruch einlegen und so hatte sich das ein wenig hinaus gezögert alles, ich werd noch irre, ich möchte einfach nur mein Bafög haben wie alle anderen in meiner Klasse es auch bekommen haben...
Was soll ich tun??
1 Antwort
Hat dein Vater die Kinder im Antrag überhaupt erwähnt? Falls nicht, lass es so. Die Angabe von Kindern, die noch in der Ausbildung sind (egal ob minderjährig oder nicht) ist immer sinnvoll, weil dann sein Unterhaltsbeitrag an dich sinkt. Wenn die Kinder aber alle schon aus der Ausbildung raus sind, dann interessiert das nicht. Da brauchst du dir keinen Kopf machen. Gib es so ab und falls Beanstandungen kommen, dann gib an, dass dein Vater das so angegeben hat und sich weigert die Angaben zu korrigieren.