Schülerbafög Antrag, müssen Eltern angaben über das Kind machen wenn es schon volljährig ist und ausgezogen ist?

1 Antwort

Hat dein Vater die Kinder im Antrag überhaupt erwähnt? Falls nicht, lass es so. Die Angabe von Kindern, die noch in der Ausbildung sind (egal ob minderjährig oder nicht) ist immer sinnvoll, weil dann sein Unterhaltsbeitrag an dich sinkt. Wenn die Kinder aber alle schon aus der Ausbildung raus sind, dann interessiert das nicht. Da brauchst du dir keinen Kopf machen. Gib es so ab und falls Beanstandungen kommen, dann gib an, dass dein Vater das so angegeben hat und sich weigert die Angaben zu korrigieren.