SchülerBafög Wohnpauschale?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Pauschale = unabhängig von der tatsächlichen Miete. Kann auch 0€ Miete sein oder eben 500€ Miete - jeder bekommt diese 250€.

Den Mietvertrag wollen sie nicht wegen der Miete sehen, sondern als Bestätigung, dass du nicht bei deinen Eltern oder in deren Eigentum wohnst. Du musst aber keinen Mietvertrag einreichen, eine Meldebestätigung reicht aus. Das müssen sie auch akzeptieren, man braucht keinen Mietvertrag. Aber reine familäre "Erklärungen" sind eben auch nicht unbedingt überzeugend. Hast du dich umgemeldet? Dann reich einfach das ein. Ummelden ist kein Stress, das ist eben dann dein Zweitwohnsitz, wenn du nicht ständig dort bist. Das steht nicht mal auf dem Perso oder hat sonstige Vor- oder Nachteile.

Es ist tatsächlich so, dass seit 2009 völlig egal ist, ob du Miete zahlst oder nicht und die normale Mietpauschale bekommst. In manchen Studentenwerken gibt es auch die Möglichkeit "Wohnen für Zeit" zu machen. Man zahlt keine Miete, aber verpflichtet sich zB älteren Menschen zu helfen, Zeit zu verbringen etc. Auch das geht beim Bafög durch, Hauptsache du wohnst eben nicht mehr bei den Eltern oder deren Eigentum. Das ist die einzige Prüfung, die gemacht wird.

Ist es für das BAföG Amt dann auch kein Problem wenn ich offen legen, dass ich bei meinem Onkel wohne?

warum sollte es ein Problem sein? dein Onkel ist nicht Vater oder Mutter...

Druck dir aus dem Netz einen Untermietvertrag aus und reich den ausgefüllt ab. Hat bei mir und bei meinem damaligen Freund auch gereicht.

Ok erstmal vielen Dank. Bei dem Beitrag scheint es sich um Studenten Bafög zu handeln (was ja erstmal nicht schlimm ist). Meine Sachbearbeiterin hat explizit nach einem Mietvertrag gefragt. Den besitze ich aber nicht. Mein Onkel hat bereits schriftlich bezeugt, dass ich bei ihm wohnen werde. Ich kann mich natürlich ummelden, aber das bedeutet Stress und ich wohne da nur in der Schulzeit nicht in den Ferien.

Das Ummelden bzw. den 2. Wohnsitz anmelden ist allerdings Pflicht.

Warum solltest Du nun zwingend Anspruch auf eine Wohnpauschale haben, wenn Du nachweislich keine Miete bezahlst?

Weil:

§ 13 Bedarf für Studierende

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in

  1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 372 Euro,
  2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 399 Euro.

(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende

  1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 52 Euro,
  2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 250 Euro.

(3) (weggefallen)

(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

(4) Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmt.

Siehe § 13 Abs 2 Nr. 2. Nirgends steht, dass man Miete zahlen muss.

Weil eine Pauschale immer unabhängig von dem tatsächlichen Anfall und unabhängig von der tatsächlichen Höhe ist. Das sagt schon das Wort "Pauschale" aus. Ist auch bei der "Entfernungspauschale" so. Entweder man muss es nachweisen oder man spart sich die Bürokratie und gibt eine Pauschale und verzichtet darauf zu wissen wie derjenige zur Arbeit gekommen ist. Auch wer kostenlos mitgenommen wird zur Arbeit, darf trotzdem die Entfernungspauschale geltend machen.

Und bei Bafög ist es eben zu 100% genauso. Man muss keine Miete zahlen, um die Wohnpauschale zu bekommen.