Beim Alleinigen Sorgerecht des Kindes ist das Auswandern kein Problem oder?Was muss ich beachten?

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Das alleinige Sorgerecht hat nichts mit dem Ausreisen zu tun,auch wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hättest,könntest du auch nicht ohne so weiteres Auswandern.Du vergisst dabei den Vater der ja auch ein recht darauf hat das Kind zu sehen.Wie willst du den das machen wenn der Vater sein Kind jede 14 Tage sehen möchte?wirst du dann ständig hin und her Reisen?das könntest du tun wenn du alleine wärst aber einem kind ist das ständige gezerre hin und her nicht zumutbar.Oder willst du den ticket vom Vater Zahlen?du darfst nicht vergessen,das dein kind auch einen recht auf umgang mit seinem Vater hat.Du solltest dich mit dem Kindesvater darüber unterhalten wie du es dir vorstellst und es in ruhe klären.Den wenn du einfach so ohne weiteres ausreisen tust,kann der Kindesvater dagegen klagen,weil er ja einen Umgangsrecht hat und ohne sein wissen sieht es wie eine entführung aus.Wenn du einfach unüberlegt handelst und dir es vielleicht egal sein sollte was den Kindesvater betrifft kann dir sogar das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden,wenn der Vater dagegen klagen sollte.So einfach ist das Auswandern nicht wie du es dir vorstellst.

Mandy0904 
Fragesteller
 13.10.2010, 11:27

er hat das kind noch nie gesehen, kümmert sich garnicht darum und zahlen tut er auch nicht....verbessert sich jetzt meine Lage?

Tampres1  13.10.2010, 12:26
@Mandy0904

Wie alt ist das Kind wenn ich fragen darf?und hat er das geteilte Sorgerecht?

Tampres1  13.10.2010, 14:57
@Tampres1

ja deine lage verbessert sich dadurch,wenn der Vater sein Kind nie gesehen hat und sich nicht drum kümmern möchte auch keinerlei bestrebungen macht um irgendetwas von dem Knd zu Wissen,keinen unterhalt zahlt,kannst du Ausreisen.Da du ja Unterhaltsvorschuß schon bekommst denke ich mir das es dem Jugendamt schon bekannt ist das der Vater sich bis jetzt nicht um das kind gekümmert hat und sein kind nicht sehen möchte und es auch nie gesehen hat.Dein kind hat beim Jugendamt einen Vormund der den Vater bei der Unterhaltszahlungen oder Vaterschaftsfeststellungen usw aufgefordert hat.Du gehst zu diesem Vormund und sagst das du mit dem Kind Ausreisen möchtest und das der Vater ja bekanntlich bis jetzt nichts von dem Kind Wissen will und sich bis jetzt nicht gemeldet hat.Dieser Vormund informiert das Gericht das du nun mit dem Kind Auswandern möchtest und das sich an der Sachlage jahrelang nichts geändert hat und er auch,der Vater keinerlei interesse zeigt und bis jetzt auch keinerlei vorderungen nachgekommen ist.Der Vater wird per aufruf vom Gericht aufgefordert sich zu melden.In diesem Aufruf steht drinne Kindes Mutter so und so will mit Kind auswandern der vater wird gebeten da und da an dem Termin da zu erscheinen,ob jeweilige einwände bestehen.So in der art halt,wenn der Vater sich bis zu diesem termin nicht melden sollte,kannst du Ausreisen.Du Mußt nur dann deinen Ausreise ort Adresse usw beim Jugendamt hinterlassen bzw,beim Vormund falls der Vater dennoch irgendwann auftauchen sollte wenn er doch irgendwann einen kontakt zu seinem kind möchte,so das das Jugendamt dem Vater deine adresse auch geben kann.Damit der Vater einen kontakt zu dir nehmen kann.Der Vater kann wenn es Gerichtlich abgeklärt ist keine rückführung des Kindes beim Gericht beantragen.Da nun das Kind dort seine Netzwerke quasi sein leben lebt.Wenn er dann sein kind sehen möchte muß er zu sehen wie er das hinbekommt.

Mandy0904 
Fragesteller
 13.10.2010, 17:13
@Tampres1

mein kind ist 6 jahre

Mandy0904 
Fragesteller
 13.10.2010, 17:16
@Tampres1

vielen dank für die ganzen informationen.mir wurde echt weiter geholfen.

Tampres1  13.10.2010, 17:27
@Mandy0904

Meine freundin ist letztes jahr nach Amerika Ausgewandert und ihr sohn war 7 jahre.Sie mußte aber ihre komplette adresse beim Jugendamt hinterlassen.Falls der Vater irgendwann auftauchen sollte.Wenn es bei ihr ging warum sollte es bei dir nicht gehen?

doch das ist sogar ein sehr großes problem. wenn der vater nicht will das sein kind mit dir zieht, dann beantragt er im eilverfahren das aufenthaltsbestimmungsrecht und das sorgerecht im selben atemzug. immerhin verhinderst du durch den umzug ins ausland den regelmäßigen umgang mit dem kind. ansonsten wirst du 14 tägig für die kosten der reise des kindes zum vater und wieder zurück aufkommen müssen. das wäre vielleicht eine kleine chance um umziehen zu können. auch im nachhinein kann der vater das beantragen und auf rückführung des kindes klagen. du solltest dich mit dem vater des kindes erstmal darüber unterhalten.

Im neuen Land der Wahl sollte das soziale Nezt so gut gespannt sein wie in Deutschland! Und das Ihr gemeinsames Mietverhältnis ordentlich gekündigt wird - sonst gibt es Ärger!

Ich bin alleinstehende Mutter eines 9 jaehrigen Jungens. Der Vater ist, bevor ich von meiner Schwangerschaft wusste, wieder aus meinem Leben verschwunden. Ich kenne nicht einmal seinen Nachnamen. Vor 18 Monaten sind wir nach Thailand gezogen. Jetzt moechte ich den Pass meines Sohnes erneuern lassen. Vorher wurden ihm schon 2 Paesse ohne Komplikationen ausgestellt, einer davon im Konsulat in Spanien. Dieses Mal aber weigert sich die Botschaft in Bangkok einen neuen auszustellen ohne die Negativbescheinigung des alleinigen Sorgerechtes ! Davon hatte ich auch noch nie etwas gehoert. Fuer dieses Dokument braeuchte ich aber die Unterschrift des Vaters. Es ist sehr eine sehr stressreiche Situation und falls Du kannst versuche diese Negativbescheinigung aufzutreiben bevor Ihr auswandert. Ich waer dankbar, falls mir jemand einen Tip gaebe, wie ich weiter vorgehen kann. Es muss doch eine ALternative zu dieser Bescheinigung geben!!!!!

Das kommt drauf an, ob du auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast... würd ich mal meinen.

Mandy0904 
Fragesteller
 12.10.2010, 18:46

wie bekomm ich das raus?

Lunanie  12.10.2010, 19:25
@Mandy0904

Das ist eine intelligente Frage... du musst doch eine Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht haben, oder? Da sollte das eigentlich mit draufstehen... glaub ich <.<

chicalinda81  12.10.2010, 20:35
@Lunanie

Eine Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht? Wo gibts denn das? Hab ich noch nie gehört....

Lunanie  12.10.2010, 20:38
@chicalinda81

Na man muss doch irgendwas vom Gericht in die Hand bekommen, wenn einem das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird? So als Nachweis?

jumba  12.10.2010, 20:39
@chicalinda81

quark wenn sie alleiniges sorgerecht hat, hat sie auch alleiniges abr. ist doch logisch.dazu bedarf es keiner negativbescheinigung des jugendamtes.

Tampres1  12.10.2010, 22:35
@jumba

Doch Jumba sie braucht es schriftlich auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat,muß sie zum Jugendamt und sich da einen schreiben geben lassen das sie das Sorgerecht hat.Angenommen der Kindesvater steht vor der Tür und will sein KInd holen wie will sie das beweisen das sie das alleinige Sorgerecht hat?auch wenn sie nicht verheiratet sein sollten,braucht sie etwas schriftliches.Ob es nun vom Gericht ist oder vom Jugendamt spielt keine rolle aber eins haben muß sie,sonst kann sie niergends nachweisen das sie das alleinige Sorgerecht hat.

Tampres1  12.10.2010, 22:38
@chicalinda81

bei unehelichen kindern holt man das alleinige Sorgerecht bescheinigung beim Jugendamt ab.und bei Ehepaaren falls ein Gerichtsurteil vorhanden ist bekommen sie es in dem Urteil festgelegt.

Tampres1  12.10.2010, 22:48
@chicalinda81

Wenn du mit dem Kindesvater nicht verheiratet bist hast du ja automatisch das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.stell dir jetzt mal vor der Kindesvater kommt und will sein kind holen,was machst du?sagst du ihm nein ich hab das alleinige Sorgercht?gut nun sagen wir mal das du ihm das gesag hast ok,dann ruft er die Ploizei.Wie willst du der Polizei nachweisen das du den alleinigen Sorgercht hast?Du mußt dir von daher einen schreiben vom Jugendamt holen wo es auch drausteht das du das alleinige Sorgerecht hast.Bei Eheleute wird es wenn sie sich trennen,steht es in dem Urteil drinne.

Tampres1  12.10.2010, 23:17
@Mandy0904

wenn du nicht verheiratet warst gehst du zum Jugendamt nimmst die Geburtsurkunde des Kindes und deinen pass mit.Das Jugendamt fragt dich ob der Kindesvater die Vaterschaftsanerkennung oder der gleichen gemacht hat,wenn ja mußt du es auch mit nehmen.Die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun für den Sorgerecht muß die Kindesmutter ihre zustimmung geben beim Jugendamt damit er auch das Sorgercht bekommen kann.wenn dies nicht geschehen ist sieht die Dame vom Jugendamt es von ihrem Computer das nichts der gleichen geschehen ist und gibt dir darüber einen schreiben das du das alleinige Sorgerecht hast,somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Bei Paaren also Eheleute die sich trennen entscheidet es das Gericht wer das Sorgerecht bekommt.

jumba  14.10.2010, 06:39
@Tampres1

ganz ehrlich tampres sowas habe ich in meinem ganzen leben noch nie machen müssen. wenn ich eine negativbescheinigung brauche, schreibe ich einen brief mit kopie der geburtsurkunde oder eine mail ans amt mit diesen als anlage und in zwei bis drei tagen habe ich eine bescheinigung darüber. dieses brauchte ich nur für antrag elterngeldbeiträge, ummeldung, manchmal für ausstellung pässe.

wenn hier ein typ terz schieben würde, dann würde er allein schon deswegen von meiner adresse telefonisch entfernt werden. ein kind wird hier nicht rausgetragen egal ob ich asr oder gsr habe. ich muss nicht nur by the way für sorgerecht meine zustimmung geben sondern auch für die vaterschaftsanerkennung. wenn ich keinen vater habe oder angeben will, dann steht trotzdem im computer des JA asr für das jeweilige kind. bei paaren die sich scheiden lassen entscheidet zu 99% das gericht über gsr ohne klärung des abr. wenn massiv keine einigung über abr herrscht, dann muss derjenige anträge über abr stellen. bekommt aber immer noch kein asr.

sie braucht daher über nix schriftlich irgendwas beim jugendamt fixieren lassen. wenn vati beweisen würde wollen das er asr hat, dann geht er nicht mit polizei kind holen sondern die polizei allein. das gesamte procedere dauert eh 1-2 wochen bis er das durchbekommt, wenn überhaupt. aber das ist eine andere geschichte.