krankenkasse zahlen obwohl ich kein sorgerecht mehr habe

8 Antworten

wie schon gesagt ist ein Anwalt jetzt das richtige,

Normalerweise zahlt in Deutschland aber niemand Krankenkassenbeiträge für Kinder, da die immer bei dem der es aufzieht "mitversichert" sind ???

FordPrefect  07.10.2013, 16:29

Normalerweise zahlt in Deutschland aber niemand Krankenkassenbeiträge für Kinder, da die immer bei dem der es aufzieht "mitversichert" sind ???

Aber nur, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine kostenlose Mitversicherung gibt es nur in der GKV, nicht in der PKV; dort hat jedes Mitglied einen separaten Versicherungsvertrag, auch wenn dieser aus Vereinfachungsgründen üblicherweise an den des Elternteils angekoppelt ist. Bezahlt werden muss aber für jeden Versicherten separat.

Kinder in der privaten Krankenversicherung[Bearbeiten] In der PKV ist für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen (es gibt keine Familienversicherung wie in der GKV). Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, sind die Eltern miteinander verheiratet und liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V). Es besteht dann eine Wahlmöglichkeit zwischen der Beitragspflicht in der GKV (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) oder in der PKV. Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Anbieter der Eltern geschehen, da manche Versicherer Kinder auch alleine versichern.

Für Kinder werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Da so auch keine Rückstellungen verloren gehen können, ist ein Wechsel des Anbieters einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der PKV der Eltern versichert wird und nur für die Tarife, die die Eltern bereits versichert haben (§ 198 Abs. 1 VVG). Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist, allerdings kann bei Adoption ein Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent der Prämie gefordert werden (§ 198 Abs. 2 VVG).

Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf ein oder mehrere Kinder. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist. Der darüber hinausgehende Beitrag ist vom Angestellten allein zu tragen. Betragen die Prämien für die private Krankenversicherung zusammen zum Beispiel 1.000,00 Euro im Monat, so zahlt der Arbeitnehmer 749,80 Euro vom bereits versteuerten Nettoeinkommen, der Arbeitgeber 287,44 Euro (1. Januar 2013). Für die Pflegeversicherung fallen bei Kindern keine Beiträge an. Wikipedia.

Ich kann mir aber nicht Vorstellen das es Rechtens ist das Kind Privat zu versichern um dir dann die Kosten aufzudrücken. Schalte auf jedenfall einen Anwalt ein. Vorallem wenn du es dir nicht leisten kannst. Eine Private ist schließlich, freiwillig.

Viel Glück

Hallo,

wie alt ist das Kind?

Wie war das Kind bisher versichert: gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Wie sind die Eltern versichert: gesetzliche oder private Krankenversicherung?

War die Adresse des Vaters dem Vormund in den letzten 10 Jahren bekannt?

Wer ist der Vormund: Mitarbeiter des Jugendamtes? Oder ....?

Gruß

RHW

Die Unterhaltspflicht ist nicht unmittelbar an das Sorgerecht gekoppelt. Ergo ist auch in diesem Fall eine Zahlungspflicht ggfs. gegeben.

Du bist zu Unterhalt und Krankenkassenbeiträgen verpflichtet.

Das ist rechtens, die elterliche Sorge hat damit nichts zu tun.