Trotz fallen gelassener Straftat zur Polizei? Oder Eventuell verschweigen bei der Bewerbung?
Hallo,
ich männlich, 20 Jahre alt, möchte mich in Kürze bei der Polizei bewerben. Vor 1 Jahr habe ich von der Polizei eine Anzeige wegen ´Fahrerflucht´ (Straftat) bekommen. Nach einem Einspruch und rechtskräftige Hilfe wurde dies vor Gericht fallen gelassen.
Bei der Polizei Bewerbung wird gefragt ob gegen mich schon mal ein Verfahren am Laufen war. Meint ihr dies ist ein Hindernis?
Meint ihr ich soll es einfach mit ´nein´ ankreuzen?
Und Zusatzfrage: Meine Straftat wurde fallen gelassen, doch steht es noch in meiner Polizeiakte? Sprich kann die Polizei bei meiner Bewerbung sehen, dass gegen mich ein Verfahren am Laufen war und es eingestellt worden ist ?
MfG
5 Antworten
Natürlich solltest du das angeben. Da es fallen gelassen wurde und du dadurch nicht vorbestraft bist brauchst du dir diesbezüglich auch keine Sorgen zu machen.
Genau dies war auch mein Gedanke, nur ich wollte mir nochmal sicher gehen. Lieben Dank!
einfach normal angeben, wird dir keinerlei Nachteile bringen, kam ja zu keiner Verurteilung.
Es ist nur wichtig dass es ehrlich drinnen steht.
Die Person die das abglicht (und überprüft) entscheidet übrigens nicht ob du aufgenommen wirst. Die Person mti der du das Bewerbungsgespräch hast erfährt auch nichts davon.
Um Objektivität zu gewährleisten wurde das bewusst so gemacht.
Würde inen ein eingestelltes Verfahren die Zukunft verhauen wäre das ja überhaupt das beste, dann könnte einen ja irgendwer wegen einem Schwachsinn anzeigen und man könnte nie wieder irgendwo im Staatsdienst arbeiten.
kein Problem
viel glück beim aufnahmeverfahren wünsche cih
Lügen solltes Du auf keinen Fall!
Die können nicht nur, die werden auch alles kontrollieren.
Und das wird für die auf jeden Fall noch sichtbar sein.
Stimmt. Aber ich persönlich denke nicht, dass es ein Hindernis ist, da ich unbestraft bzw. nicht vorbestraft bin.
Das kann ich nicht beurteilen!
Hier kannst Du mal nachlesen bzgl. Speicherung:
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-DatenspeicherungPolizei.html
Sehr guter Link! Dankeschön.
Hallo,
eine Lüge wäre der falsche Einstieg. Das gilt für alle Berufe.
Die könnten dich später rausschmeißen, weil du zu einer objektiven Frage falsch geantwortet hast, obwohl das fallen gelassen wurde.
Ich möchte dir ehrlich sagen, dass ich nicht mit Polizisten zusammentreffen möchten, die schon bei einer einfacher Sachfrage überlegen, ob lügen für sie besser ist.
Sprich das Thema an! Du möchtest einen Rechtsstaat vertreten.
Jens
Stimmt. Ich hatte sowieso nicht vor zu lügen, nur ich wollte halt sicher gehen damit ich mich beruhigen kann!
Ja Danke!
Das wusste ich zum Beispiel nicht. Danke für deine tolle Antwort. :)