Anzeige fallen gelassen, nach monaten anklage erhalten. geht das?
`Hatte eine Anzeige wegen BtmG erhalten und kurz darauf einen Brief dass das Verfahren eingestellt sei und von einer Anklage abgesehen werde. Heute, nach 5 monaten, habe ich eine Anklageschrift vom Gericht erhalten. Ist das rechtens oder nur ein Fehler?
4 Antworten
Ist das auch wirklich eine Anklageschrift?
Einer der von mir betreuten Jugendlichen hatte ein ähnliches Problem,- aber dann stellte sich beim genauen Durchlesen heraus, dass er nur als Zeuge geladen war.
Aber angenommen es wäre doch eine Verfahrensladung gegen Dich,...- dann wäre das natürlich rechtens.
Letztlich: Der unterzeichnende Richter lässt diese Ladung von seiner "Sekretärin",- einer Gerichtsbeamtin schreiben und versenden: Diese haben in der Regel einen guten Überblick: Und deren Telefonnummer ist auf dem Schreiben verzeichnet.
Du wirst kaum den Richter sprechen können, aber die Justizangestellte kann Dir Auskunft über Dein Anliegen erteilen.
2.- Und nagel mich nicht fest, denn ich bin kein Richter :-)
Sollte es sein, dass das Verfahren gegen Dich angestrengt wurde... wenn die erste Meldung nach einigen Tagen auf Einstellung (in der regel wegen "Geringfüfigkeit") lautete ... dann wird sich ein mögliches Urteil ...wenn überhaupt.... im Bereich einiger Sozialstunden / Arbeitsstunden bewegen
Sincerely, Norbert
wenn sie neue beweise gefunden haben, können sie das verfahren auch wieder aufnehmen
haben sie vielleicht gerade jemanden eingefangen, der dich kennt und mit dir paar sachen gemacht hatte?
meist erzählen so vögel alles, was sie wissen, damit sie straferlass bekommen
den sie allermeist nicht bekommen, weil sie es der polizei erzählen und die nicht über das strafmaß entscheidet
Kann schon passieren, dass das Verfahren neu aufgenommen wird. Würde das begründet?
Dann nimm Komtakt auf und frag nach.
Sicher, dass es dieselbe Sache ist? Hast Du in der Zwischenzeit andere Straftaten begangen?
ja, sicher, das sind doch 5 monate, hallo?
bestimmt 30 oder so
seit dem kein Polizeikontakt außer einer Zeugenaussage zu einer Gewalttat
kein spezieller Grund angegeben