Bei Gründung Geld vorstrecken und nach Bankauszahlung wieder entnehmen?

4 Antworten

Damit wäre ich, je nachdem, was Du geplant hast, vorsichtig.

Durch eine zu frühe Beauftragung des Patentanwaltes kannst Du die Förderung z.B. komplett verwirken. Beispielsweise, wenn Du bereits vor Antragsstellung eine Rechnung an den Anwalt bezahlst.

Du hast die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen. Ich würde Dir empfehlen, die zuständige Fördermittelstelle zu kontaktieren, das geplante Vorgehen zu schildern und Dich eng darüber abzustimmen.

Natürlich geht das.

Richte ein Firmenkonto ein, damit Deine privaten Gelddinge von den geschäftlichen strikt getrennt sind. Dann überweist Du das Geld von Deinem Privatkoto als Darlehen an die Firma und wenn die Firma das Geld zurückzahlen kann, überweist Du es zurück.

Du solltest allerdings sowieso auf jeden Fall einen Steuerberater haben, der dafür sorgt, dass Deine Buchhaltung und die schriftlichen Unterlagen stimmen (es sei denn Du hast selbst genug Buchhaltungserfahrung, wovon ich nicht ausgehe).

Arturovic 
Fragesteller
 09.07.2018, 19:24

Das ist eine hilfreiche Antwort, vielen Dank.

Erst mal einige Muster herstellen und testen lassen von Kennern der Materie !

Dann nebenbei feststellen über das Patentverzeichnis/ Müchnen ob das nicht schon längst überflüssig ist durch Neuentwicklungen .

Dann erst kommen die Spezial Kanzleien und der KfW ins Spiel .

Arturovic 
Fragesteller
 09.07.2018, 17:32

Danke für deine Antwort. Ich habe diese aber schon untersucht, da ich aus der Branche bin und mich mit der Materie sich auskenne.

Beim Patentamt ist „dies“ noch nicht gesichert. 🙂

es wäre unseriös, wenn ich eine Bauchgefühl Meinung als Antwort schreiben würde. Vom Kredit ist es eher unkritisch, natürlich muss der Privatkredit mit sauberem Vertrag angewickelt werden und natürlich muss man die Bedingungen des KfW Darlehens genau durchlesen. Aber aufpassen muss man wegen der Steuer und Bilanzierung, was ist Sacheinlage ? (Ist das Patent Deine Einlage in die Firma in der Eröffnungsbilanz ?), was sind Gründungskosten, und Vor-Gründungskosten ? Wann und an wen stellt der Anwalt die Rechnung .. Vorkasse ist eins, aber Vor - Gründung bist du Privatperson (nicht Vorsteuerabzugsberechtigt).

Also: Frag unbedingt deinen Steuerberater, sonst könntest du teure Gestaltungsfehler machen !

Arturovic 
Fragesteller
 08.07.2018, 16:43

Ok, danke für deine Antwort. Dann werde ich wohl mal lieber den Steuerberater diesbezüglich befragen.