Auszug, Vermieterwechsel?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der neue Vermieter will jetzt natürlich alles von mir ersetzt haben, was nicht im Übergabeprotokoll vom Einzug steht.

Die Schäden, die der Vermieter ersetzt haben möchte, muss man erst mal sortieren in zwei verschiedene Gruppen. Die eine sind solche Beschädigungen oder Abnutzungen, die durch die ganz normale Benutzung der Wohnung kommen. Für diese Schäden hat der Vermieter generell keinen Anspruch aufgrund von §538 BGB. Forderungen für diese Schäden kannst du zurück weisen.

Dann bleiben in der zweiten Gruppe noch die Schäden, die du schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast.

Der neue Vermieter will jetzt natürlich alles von mir ersetzt haben, was nicht im Übergabeprotokoll vom Einzug steht.

Das ist dann tatsächlich ein Problem für die schuldhaft verursachten Schäden. Denn da es ein Protokoll gab, kann der Vermieter tatsächlich sagen, dass die Schäden beim Einzug nicht vorhanden waren, die nicht auf dem Protokoll stehen. Das bedeutet aber noch nicht, dass du dafür bezahlen musst. Du hast nun die Möglichkeit, anderweitig zu beweisen, dass die Schäden beim Einzug schon vorhanden waren. Dabei können beispielsweise Zeugen helfen.

Renick  18.07.2020, 18:11

Vielen Dank für die Auszeichnung

Mach an einer von dir gewählten GELD-"Grenze" fest, ob du besser 200/300€ abschenkst ODER es auf Klage/Prozess mit vmtl. vagem Ausgang ankommen lässt. Selbst bei einem Vergleich müsstest du deinen Kostenanteil selber zahlen.

...und irgendwann hat jeder gelernt, dass NUR SCHRIFTLICH zählt, du lernst ja gerade selber wieder etwas meeehr dazu.

Tobsik88 
Fragesteller
 16.07.2020, 23:39

Vielen Dank für den Rat. 300€ wären da zu tief angesetzt denke ich. Bei meiner Rechtschutz wäre ich mit 150€ SB dabei, allerdings habe ich weder Zeit, noch Nerven für einen Rechtsstreit. Der neue Vermieter ist ein Immobilienmarkler und ich habe das Gefühl, dass er auf meine Kosten hier einiges austauschen möchte. Ob es berechtigt ist, oder ob es sich um eine normale Abnutzung handelt, kann ich leider nicht beurteilen.

pool56  16.07.2020, 23:56
@Tobsik88

Bitte, gerne doch.

Immerhin Rechtsschutz wäre vmtl. gegeben, aber klar, dass bedeutet Zeit, Arbeit, Stress und vllt. hast du garnicht die nötige Zeit dafür. Du willst bestimmt kein Geld gerne verschenken, trotzdem ich rate dir dich auf einen "Abstand" von 400 maximal 500€ einzustellen. Such nochmal das kurze Gespräch mit dem Makler UND gib dabei gleich klar zu erkennen, dass 500€ dein alleroberstes Entgegenkommen ist UND du dafür aber einen SCHRIFTLICHEN "FREIBRIEF" haben willst. Die tatsächliche Summe und auch die Sache mit Kautionsrückzahlung, die ich ZEITGLICH mit EINBINDEN würde, kannst du selber besser überblicken/einschätzen. Stößt du auf Widerstand/weitere Uneinsicht, poker etwas und betone, dass ja in 5 Jahren auch reichlich normale Abnutzungsspuren hinzugekommen sind die MIT den Mietzahlungen beglichen WURDEN, anderenfalls müsste sich über deinen RA ein Schadensgutachter Mal um den tatsächlichen MINDERWERT kümmern !

Klar, dass die ""Herrschaften"" dich über den Tisch ziehen, aber wenn du es verkraften kannst, hak es unter etwas teuer dazugelernt ab. Ich habe das Gefühl, du wirst es SO machen.

Viel Erfolg im weiteren Leben und VERTRAUEN NUR noch in Verwandte und gute Bekannte !

pool56  17.07.2020, 00:00
@pool56

...oder mich😉😁

Schäden durch nicht vertragsgerechte Nutzung sind nur zum aktuellen Zeitwert zu ersetzen (Neu fuer alt). Darber hinausgehende Forderungen zurückweisen.

Durch vertragsgerechte Nutzung entstandene Abnutzung oder Zustandsverschlechterung sind mit der Miete abgegolten.

Hast Du Zeugen?

Ein vernünftiges Protokoll belastet keine Beziehungen...

Um was für Dinge geht es denn?

Tobsik88 
Fragesteller
 16.07.2020, 23:44

Zeugen vom Einzug gibt es genug, allerdings nicht zu den behaupteten Schäden. Es geht um 2 Kratzer in der Badewanne, die man aus dem Stand nicht sieht, sondern erst wenn man mit dem Fingernagel drüberfährt und um alle (!) Türzargen in der Wohnung, mit abgenutzen/abgeplatzten Stellen im unteren Bereich.

Das ging damals mündlich noch unter Abnutzung beim alten Vermieter durch und für den neuen Vermieter ist das ein unstrittiger Schaden.

DerEinsiedler  16.07.2020, 23:47
@Tobsik88

Wie sieht das mit den Schönheitsreperaturen aus? Da wären Türzargenstrechen mit drinnen...

Tobsik88 
Fragesteller
 16.07.2020, 23:52
@DerEinsiedler

Streichen ist unmöglich, da es sich nicht um Echtholztüren handelt. Da ist eine Art Folie mit Holzmuster draufgeklebt (wie die Türen aus dem Baumarkt).

Schönheitsreparaturen fallen raus, da ich in eine unrenovierte Wohnung gezogen bin und bei Einzug alles weiß gestrichen habe.

kevin1905  17.07.2020, 00:16
@Tobsik88

Privathaftpflicht am Start?

Tobsik88 
Fragesteller
 17.07.2020, 00:53
@kevin1905

Ja, hab bereits eine Frage dazu gestellt :D

Wobei ich am zweifeln bin, wieso die greifen sollte. Ich kann weder den Zeitpunkt des Ereignisses benennen, noch wodurch der Schaden entstanden ist.

.. zumal der Zustand bei Einzug definitiv nicht neuwertig war. Ich verstehe schon, dass die Versicherung (wenn überhaupt) nur den Zeitwert ersetzen würde, dennoch denke ich nicht wirklich, dass sie einspringt.

Fotos und Beschreibungen habe ich bereits abgeschickt, schlimmer als ablehnen können sie ja nicht :)

Vermutlich ja!