Bei Anzeige schriftlich aussagen?
Darf ich, wenn ich eine Anzeige bekamm und dir Vorladung im Briefkasten liegt in der steht das ich am XXX um XXX Uhr zum Dienstgebäude XXX soll, meine aussage auch schriftlich einreichen?
Muss ich dort hin? Kann ich das ganze auch per Brief auf dem postweg? Kann ich zuhause einen brief schreiben und den da abgeben?
Ich weiss ja worum es geht.
6 Antworten
Du musst dahin und die nehmen deine Aussage schriftlich auf. Einen anderen Weg gibt es meines Wissens nicht.
Gar nix muß er, ausser 1 mal am Tag auf's Klo und 1 mal sterben!
Er muß dort nicht aufkreuzen, er muß dort nix sagen und erst recht nix unterschreiben!!
Um mit einem Vorurteil ein für allemal aufzuräumen: Zu einer Vorladung der Polizei muß man NICHT erscheinen! Der Beschuldigte hat das Recht zum Tatvorwurf zu schweigen (§136 Abs. 1 S. 2 StPO), dieses Schweigerecht beinhaltet selbstverständlich das Recht zur Sache keine Aussage zu machen. Ich empfehle für alle das Buch "Richtiges Verhalten im Strafverfahren - ein Ratgeber für Beschuldigte" (Autor Carsten Schrank), über Amazon sicherlich erhältlich. Pflichtlektüre!
Ist doch bekannt! Darum ging es hier auch nicht! Warum bleibt keiner hier beim Thema?
Müssen musst du nichts! Aber wenn dir ein Staatsanwalt schreibt rate ich auf seine Forderungen einzugehen. Kannst ihn sogar anrufen, unter dem Aktenzeichen weiss er schon worum es gayt.
Nein, du musst dich dort schon selbst hinbemühen und die nehmen dann dort die Aussage zur Protokoll, welche du dann auch unterschreiben musst.
Gar nix muß er, ausser 1 mal am Tag auf's Klo und 1 mal sterben!
Er muß dort nicht aufkreuzen, er muß dort nix sagen und erst recht nix unterschreiben!!
zu einer Vorladung brauchst Du garnicht von der Polizei, erst bei einer richterlichen Vorladung