Behindertenparkplätze bei Einkaufszentren?

2 Antworten

ich weiß nicht wie es in Österreich gesetzlich geregelt ist aber...

Nur ein Behindertenausweis reicht nicht um sich auf solche Parkplätze zu stellen.

Man muss einen entsprechenden Parkausweis dafür haben.

Un dort sollte man auch gut sichtbar im Auto auslegen.

Hier in Deutschland muss der Ausweis sichtbar ausgelegt werden.

Die mit Rollstuhl gekennzeichneten Parkplätze dürfen auch nur von Fahrzeugen belegt werden, die das Rollstuhlkennzeichen fest montiert haben.

Nur weil jemand hinkt, darf ein anderer dort noch lange nicht parken. Eine OWI wäre es also.

Gruß S.