Hallo Ihr da draussen, hoffe es kann mir einer helfen?

6 Antworten

Hi,

in dem Fall ist es ein privater Parkplatz und die Stadt oder örtliche Behörde hat hier keine Hoheitsgewalt. Die BARMER kann natürlich externe Firmen beauftragen die Parkplätze zu überwachen, in dem Falle die schwäbischen PARKWATCHER, passt irgendwie zusammen...anderes Thema.

Beim Befahren des Parkplatzes akzeptierst du die AGB desselbigen. So kriegt man z.B. auch gerne einen gepinnt, wenn man die Parkscheibe beim Supermarkt vergisst reinzulegen. So beugen die eben unberechtigten Parkern vor. Ist halt für ehrliche Leute echt nervig.

Wenn Du Parkwatcher aber nachweist (Bescheinigung der Versicherung), dass Dein Termin so lange ging und es eben erforderlich war da so lange zu stehen, sehe ich keinerlei rechtliche Handhabe gegen Dich und dann würde ich auch einfach das Geld nicht zahlen. Bei so dünnem Eis dürften Die nicht klagen.

VG

Cleosany 
Fragesteller
 20.02.2019, 15:37

danke wird ich mal machen...aber das die mit der Rechnung fast 6 Monate später ankommen, das finde ich bissle komisch.im Brief steht dass sie zu wenig leute und zu viel zu schreiben gehabt hätten deshalb käme die Rechnung erst so spät..wie lange haben die eingentlich zeit um so eine Rechnung zu schicken??? weiss das einer??? danke schonmal

konzrofl  20.02.2019, 15:54
@Cleosany

Du spielst auf Verjährung an. Diese greift hier aber nicht, weil es ein privater Parkplatz ist. Bei Verkehrsverstößen gibt es eine Verfolgungsverjährung von 3 Monaten, sofern diese nicht ausgesetzt wird.
In Deinem Fall glaube ich ist die Verjährung bei 3 Jahren.
Habe auch mal in einem anderen Forum recherchiert, da wird das bestätigt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=108415

Du warst doch aber bei der Barmer, oder versteh ich hier was falsch?!

Selbst wenn es etwas länger gedauert hast sehe ich nach Feierabend keinen Grund seine Kunden vergraulen zu lassen.

Cleosany 
Fragesteller
 20.02.2019, 14:36

ja naturlich war ich bei der barmer mit meiner gehbehinderten mama noch dazu..ja so seh ich das auch nach dienstschluss kann es doch egal sein kommt eh keiner mehr zu ihenen der ein parkplatz braucht..

Das werfen die ziemlich schnell vor. Gab irgendwann mal ein ganz guten Bericht dazu, weiß nicht mehr wo das war PlusMinus oder so. Ein Großteil ihrer Forderungen war unbegründet. Ich mein die bekämen irgendwie Provision. LEider finde ich den Bericht nicht mehr.

Die Vertragsstrafe würde ich also nicht zahlen und mir eine Bestätigung der Krankenkasse holen.

Cleosany 
Fragesteller
 20.02.2019, 15:39

schadeeee der bericht wäre jetzt echt nicht schlecht gewesen ;-)

ys7z3x82o8c  20.02.2019, 15:49
@Cleosany

Ja ich hab mir wirklich mühe gegeben den nochmal zu finden. Ich meine das war irgendwann vor Weihnachten.

Leider wäre der dann vermutlich auch schon aus der Mediathek gelöscht.

Hol dir einfach von dieser Filiale eine Bestätigung dass du zu der Zeit eben da warst. Somit darfst du auch da parken udn musst nix zahlen

Cleosany 
Fragesteller
 20.02.2019, 14:37

eine sehr gute ideee

Du darfst während der Termins dort stehen. Danach nicht mehr.

Die Forderung ist berechtigt und wird auch eingetrieben, denn es gibt zu viel Missbrauch der Stellflächen.

Nichtwissen schützt vor Strafe= Bussgeld nicht.

Und mittlerweile engagieren viele Firmen externe Wächter.

Cleosany 
Fragesteller
 20.02.2019, 14:20

naja das hätten sie dazu schreiben können..ich bin mir nicht sicher dass das dort steht..nach dienstschluss nicht mehr dort stehen bleiben...was für mich schwachsinn ist...