Befunde dem BA vorlegen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja, wende Dich doch mal an diesen. Wir haben auch immer wieder MA, die von ihrem Arzt ein Attest bekommen, dass Nachtarbeit aus gesundheitlichen Gründen vermieden werden soll, bzw. nicht mehr möglich ist.

Bis jetzt haben wir für jeden MA einen anderen Arbeitsplatz gefunden an dem entweder nur Früh- und Spätschicht oder gar keine Schichten gearbeitet werden.

Davon mal abgesehen, solltest Du die Personalabteilung mal auf den § 6 Arbeitszeitgesetz hinweisen. Dort steht unter Abs. 4 Buchstabe a):

"Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den AN in seiner Gesundheit gefährdet"

Die Personalabteilung kann nicht verlangen, dass sie über Deine ärztlichen Befunde informiert wird. Es muss ihr reichen, wenn festgestellt wird, dass Nachtarbeit für Dich gesundheitsgefährdend ist.

Ich zitiere Dir mal einen Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zur Nacht- und Schichtarbeit:

Nach Abs. 4 Satz 1 a) kann ein Umsetzungsverlangen erfolgen, wenn die weitere Verrichtung von Nachtarbeit nach vorliegenden arbeitsmedizinischen Feststellungen die Gesundheit des AN gefährdet.

Das Vorliegen einer solchen Gefährdung kann insbesondere durch das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen begründet werden.

AN müssen dem AG allerdings nicht die entsprechenden Untersuchungsergebnisse vorlegen. Ausreichend ist die allgemeinärztliche Feststellung, dass entsprechende Gefährdungen vorliegen."

Mit Tagesarbeitsplatz meint man auch Spätschicht, da diese vor der "Nachtarbeitszeit" endet.

sw1392 
Fragesteller
 15.01.2019, 09:36

Hallo und danke für deine ausführliche Antwort :) ja einen Betriebsrat haben wir und bei dem bin ich auch schon gewesen aber so richtig kann er mir auch nicht weiterhelfen.. Das ganze zieht sich jetzt nun schon Monate.. Ich habe letztes Jahr schon dieses attest abgegeben und musst bis jetzt trotzdem Nachtschichten machen mit der Begründung das wir unterbesetzt wären. Was aber nicht sein kann da viele aus meiner abteilung die Arbeit von Leuten aus anderen Abteilungen verrichten.. also bin ich nicht gezwungen Befunde nem BA vorzulegen.

Hexle2  15.01.2019, 09:49
@sw1392

Geh noch mal zum Betriebsrat.

Wie schon erwähnt, haben und hatten wir das bei uns im Betrieb auch schon. Im letzten Jahr waren es zwei Kolleginnen, die zu mir kamen. Beide hatten ein Attest ihres Hausarztes.

Sie haben dann mit ihren Vorgesetzten gesprochen, was allerdings nicht viel gebracht hat und sind anschließend zum Betriebsrat gegangen.

Der Betriebsrat hat sich dann mit dem Betriebsleiter und den Vorgesetzten in Verbindung gesetzt und aufgezeigt, dass es sehr wohl möglich wäre, die MA auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, vor allem weil es immer wieder MA gibt, die gerne auch mal Nachtschicht arbeiten wollen (Zuschläge).

Man hat in beiden Fällen geschaut, welche Arbeitsplätze ohne Nachtschicht sind und selbst an Arbeitsplätzen an denen Früh, Spät und Nacht gearbeitet wird, war es möglich, die MA einzusetzen (hier bekamen dann MA mehr Nachtschichten, die schon danach gefragt haben).

Wir haben zwar mehr AN, aber in einem Betrieb Eurer Größe, müsste sich doch ein anderer Arbeitsplatz finden lassen. Der BR soll mal in die Gänge kommen und sich "schlau machen". Was hat er denn bisher unternommen?

Findet sich wirklich kein anderer Arbeitsplatz und Du hast im Arbeitsvertrag die Nachtarbeit vereinbart, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als Dich nach einem anderen AG umzuschauen. Die Gesundheit ist an erster Stelle.

Es gibt so einen "schlauen" Satz: "Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts"

Der Betriebsarzt ist doch Arbeitsmediziner. Er soll beurteilen können, ob ein AN den derzeitigen Job ausüben kann oder nicht.

Selbst wenn er Befunde von Dir bekäme, dürfte er dem AG nur mitteilen, ob Du noch in Nachtarbeit eingesetzt werden kannst oder nicht.

Auch ein Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht und darf die Befunde nicht einfach an den AG weitergeben.

Hexle2  17.01.2019, 13:12
@Hexle2

Danke fürs Sternchen.

Warst Du noch mal beim Betriebsrat? Hat sich schon etwas "getan"?

sw1392 
Fragesteller
 17.01.2019, 13:21
@Hexle2

Naja viel unternommen hat der BR eigentlich nicht.. er wusste nicht wirklich wie er mir weiter helfen kann und sagte eben ich soll die Füße still halten und abwarten. Mir stellt sich nun die Frage, da ich ja ein attest abgegeben habe, ob ich dazu verpflichtet bin dem BA befunde offen zu legen da ich ja in eine versetzung bitte. Wir haben sehr viele Arbeitsplätze die nur auf früh und spätschicht ausgelegt sind. Der Partner meiner Mutter ist au h schwer erkrankt und hat dem BA da mal Befunde offen gelegt und seinen HA von seiner Schweigepflicht entbunden. Er wurde krankheitsbedingt gekündigt und finden seit dem keine Arbeit mehr. Er bekommt Tage nach seinem Vorstellungsgespräch einen Anruf das er wegen seiner Krankheit nicht eingestellt werden kann. Da scheint sich der potenzielle neue AG beim alten AG zu informieren. Darauf kann ich verzichten und möchte nichts preisgeben da ich momentan eh schon auf neuer jobsuche bin. Ich will meinen jetzigen Job nur nicht früher verlieren als gewollt.. in meinem Vertrag steht nicht drin das ich Nachtschichten machen muss nur die wöchentliche gesamtarbeitszeit und in welcher abteilung ich tätig bin.

Hexle2  17.01.2019, 13:37
@sw1392

Wenn es genug Arbeitsplätze gibt, an denen Du ohne Nachtschicht eingesetzt werden kannst, solltest Du Deinem Betriebsrat mal in den "Hint..n treten", damit er in die Gänge kommt.

Nach meinem Kenntnisstand brauchst Du dem Betriebsarzt keine Befunde Deines Arztes zu geben und von der Schweigepflicht würde ich weder meinen Arzt noch den Betriebsarzt entbinden. Du hast ein Attest von Deinem Arzt und wenn der AG daran Zweifel hat, soll er sich an die Krankenkasse wenden, die bei Bedarf den MdK einschalten kann.

Ruf doch mal bei Deiner Krankenkasse an. Die können Dir doch bestimmt etwas dazu sagen.

sw1392 
Fragesteller
 17.01.2019, 17:15
@Hexle2

Naja ich hab das Gefühl das mir in der Firma niemand so richtig helfen möchte.. Das ist eine gute Idee, werde mal versuchen morgen jemanden bei der Krankenkasse zu erreichen.. vielen dank für deine tolle Hilfe :)

Hexle2  17.01.2019, 17:20
@sw1392

Sehr gerne und alles Gute

Ich habe von meinem Arzt ein Attest bekommen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr machen soll.

soll ?? / gesundheitsbedingt nicht mehr kannst oder darfst ?

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebsarzt-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI726698.html

Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

Soweit nicht ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Eine Mitwirkungspflicht kann sich für den Arbeitnehmer aber aus individual- oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ich-eine-vom-arbeitgeber-angeordnete-aerztliche-untersuchung-verweigern_099617.html

Also stellt sich die Frage welche tarif- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hast Du zu erfüllen.

sw1392 
Fragesteller
 15.01.2019, 09:36

Blöd ausgedrückt, entschuldige. Ich kann keine Nachtschichten mehr machen.. an der Untersuchung würde ich ja teilnehmen aber ich will dem BA keine Befunde vorlegen und auch meinen Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. Oder gibt es dafür auch vertragsklauseln in denen steht das ich das machen muss?! Danke für deine Antwort :)

Nein, dass er dich kündigt.

sw1392 
Fragesteller
 15.01.2019, 00:21

Aus welchem Grund? Ich bin in sowas nicht wirklich erfahren deswegen wäre eine ausführlich Antwort sehr nett :)