befristeter Mietvertrag von 3 Jahren, kann ich vorzeitig kündigen?

7 Antworten

Zunächst muß man prüfen, ob es sich tatsächlich um einen befristeten Mietvertrag handelt - dieser wäre unwirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 575 BGB nicht vorliegen.

Da es sich vermutlich aber um einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht handelt, sollte zunächst überprüft werden, ob die Klauseln bzgl. des Kündigungsverzichtes überhaupt wirksam sind.

Das kann ohne Kenntnis der Klauseln nicht beurteilt werden; ggf. ist ein Anwalt hinzuziehen.

Für die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages etc. bei wirksamen Kündigungsverzicht siehe hier:

http://www.mietrecht.org/kuendigung/mietvertrag-kuendigen-trotz-kuendigungsverzicht/

Die eingetretene Arbeitslosigkeit kann einen wichtigen Grund darstellen, das Mietverhältnis vorzeitig aufzuheben - Voraussetzung ist, daß einem schuldlos gekündigt wird und die Kündigungsfristen eigehalten wurden (die Umstände der Kündigung sind hier also zu beurteilen).

Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich. 

Das ist keine Befristung, sondern ein Kündigungsverzicht bis zum 30.6.2017.

Wenn er denn für beide Parteien gelten soll auch wirksam.

Bitte mal den exakten Wortlaut aus dem Vertrag.

Eine außerordentliche Kündigung bedeutet ja fristlos. Dafür müßte schon ein sehr schwer wiegender Grund, z. B. vollständige Unbewohnbarkeit der Wohnung, vorliegen.

Für Mieter mit Mietverträgen die eine lange Laufzeit haben gibt es eine kleine Chance diese vorzeitig zu beenden.

Lies dazu hier

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm

Grundsätzlich haftet ihr beide zu 100 % für die gesamte Miete, auch wenn Du nicht mehr in der Wohnung wohnst.

Eine Arbeit zu verlieren, bedeutet zunächst nicht, dass man gar kein Geld mehr hat ALG1 ist zwar weniger als das bisherige Nettogehalt, aber man hat ohne Arbeit i. d. R. auch weniger Kosten. Zudem heißt ein Arbeitsplatzverlust noch lange nicht, dass dieser Zustand von Dauer ist. Findet man aber eine neue Arbeit nur weit abgelegen von der bisherigen Wohnung, ergibt sich schon eher ein Grund für eine in Eurem Vertrag eingeräumte Kündigungsmöglichkeit.

Aber wenn Dein Partner weiter die Wohnung bewohnen kann, weil er seinen Job nicht verliert, Du aber nur weiter entfernt wieder was hast, ist das wiederum kein Grund für die vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, denn Du kannst ihn dann von Ferne subventionieren.

Es sieht schlecht für Dich aus.

Wir suchen nun vergeblich nach einem Nachmieter. In der letzten Woche haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, es geht um folgendes: Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich.

Ich habe das Gefühl dass es nicht ein befristeter Vertrag ist sonder´n ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht.

Wie ich Deinen Kommentaren entnehmen konnte, handelt es sich um einen wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht.

Er sagte, das wir solange dort wohnen müssen, bis wir einen Nachmieter gefunden haben und wenn es noch 1 Jahr dauert.

So sieht es wohl aus.

johnnymcmuff  18.08.2015, 21:45

Wenn der Mieter die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss, - wenn also die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuten würde 

Das wäre vielleicht doch eine Möglichkeit um aus dem Vertrag rauszukommen, da Du oder Dein Lebensgefährte sich allein die Wohnung nicht leisten kann.

Wenn das nicht geht, dann kann ja einer dort wohnen bleiben und sucht sich Untermieter. Einer Untervermietung muss der Vermieter zustimmen wenn berechtigtes Interesse vorliegt.

Das muss man sich vorher überlegen, wenn man eine solche Verpflichtung eingeht. Ihr haftet jeder dem Vermieter als Gesamtschuldner. Ihr könnt natürlich trotzdem ausziehen, aber der Vermieter kann sich soviel Zeit lassen, wie er will, um neu zu vermieten.