Kündigung zum 15. des Monats einreichen?

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Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin hast du nach dem Manteltarifvertrag § 2 "Einstellungen und Kündigungen" Abs. 2 Buchstabe d) ( https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiIvYvImrvqAhVL6qQKHXOxCwsQFjAAegQIBBAB&url=http%3A%2F%2Fwww.shk-innung-muenchen.de%2F%3Fwpfb_dl%3D47&usg=AOvVaw2f3W-sjOmomuY0VA6pmyc2 ) nach dem 12. Monat der Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 20 Arbeitstagen einzuhalten.

Es gibt dabei keine Festlegung auf ein bestimmtes Datum, wie z.B. zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Du kannst also zu jedem beliebigen Datum mit dieser Frist von 20 Arbeitstagen kündigen. Da eine Woche in der Regel (nach diesem Manteltarifvertrag) 5 Arbeitstage hat, entsprechen diese 20 Arbeitstage einer Frist von 4 Wochen.

Diese Frist (20 Arbeitstage/4 Wochen/28 Kalendertage) ist eine Mindestfrist. diese Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber.

Bei Abgabe jetzt am Freitag (10.07.) kannst Du also frühestens zum 07.08. als dem letzten Tag Deines Arbeitsverhältnisses kündigen.

Da stehen nur die gesetzlichen Fristen. Nicht die aus ihrem Tarifvertrag.

@BBPB21

der Manteltarifvertrag geht auch nur von den gesetzlichen fristen aus

Der Link ist für die Frage hier doch völlig irrelevant!

"a) 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende b) 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende c) 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende" 

Das steht im Manteltarifvertrag.

Woher ich das weiß:Recherche

Das hilft mir garnicht. Sorry. Ich habe gefragt nach Kündigungsfrist und zu welchem Zeitpunkt ich kündigen kann. Ich arbeite dort seit 2 Jahren.

@beangato

Es gibt keine Gewerkschaft, das ist das Problem.

@beangato

Hab ich gemacht, vielen dank !! :)

Das sind die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat!

@Familiengerd

Warum sollte es für Arbeitnehmer anders sein?

@beangato

Deine Nachfrage irritiert mich jetzt aber!

Du verweist doch auf den Manteltarifvertrag! Dann solltest Du auch gelesen haben, dass da steht:

erstens

Einstellungen und Entlassungen regeln sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine Ausnahmen vorgesehen sind.

und zweitens:

[...] beträgt die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei einer Betriebszugehörigkeit von über
a)   5 Jahren:  2 Monate zum Monatsende [usw.].

Und was den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen betrifft:

Die gestaffelt verlängerten Fristen je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten danach nur für den Arbeitgeber!

Was soll man übrigens mit Deinem Link-Verweis auf die Deutsche Handwerks-Zeitung anfangen können in Zusammenhang mit dieser Frage hier??

Der Tarifvertrag geht auch nur von einer gesetzlcihen Kündigung aus:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiK35KNuLrqAhUS2aQKHdGiAKcQFjAAegQIAhAB&url=http%3A%2F%2Fwww.shk-innung-muenchen.de%2F%3Fwpfb_dl%3D47&usg=AOvVaw2f3W-sjOmomuY0VA6pmyc2

Und das ist dann § 622 BGB.

Da heißt es

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Fristen hingegen sind jetzt wieder im Manteltarifvertrag genannt. Da gelten dann die.

Im Manteltarifvertrag kann ich aber nichts finden wann gekündigt werden kann.

@Corinna877

Lies einfach mal meine Antwort und beachte da auch den ersten Satz.

Immer von links oben nach rechts unten lesen. Nicht erst in der Mitte beginnen.

@qugart

Warum nennst Du nicht gleich die im Manteltarifvertrag genannte Frist, statt hier so überheblich zu polemisieren und die gesetzliche Bestimmung nach BGB § 622 Abs. 1 zu zitieren, die hier keine Rolle spielt?

Oder bist Du Dir selbst da überhaupt nicht sicher (wie mir scheint)?

Und was soll "Der Tarifvertrag geht auch nur von einer gesetzlichen Kündigung aus" konkret heißen? Gibt es auch eine "ungesetzliche" Kündigung, von der der Manteltarifvertrag ausgehen könnte?