3-Monats- Arbeitsvertrag- steht mir Urlaub zu? im Arbeitsvertrag ist kein Wort von Urlaub erwähnt. <

6 Antworten

Bei drei Monaten Anstellung würde ich auch gar nicht auf die Idee kommen, Urlaub zu beantragen...

Du willst jetzt schon Urlaub und bist nur für 3 Monate in der Firma? Supi...Bei 1-Jahresverträgen gibt es erst nach 6 Monaten Urlaub wegen Probezeit.

Wenn im Vertrag nichts steht gilt automatisch die gesetzliche Regelung.

Grundsätzlich gibt es ab Beginn des Arbeitsverhältnisses eine sechsmonatige Wartezeit. Das bedeutet aber nicht, dass man keinen Urlaubsanspruch hätte, wenn man weniger als sechs Monate in dem Unternehmen arbeitet.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilurlaub in Höhe eines Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn sie vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

In deinem Fall ist schon bei Vertragsschluss klar, dass du nach drei Monaten ausscheidest, also musst du auch deinen Urlaubsanspruch (drei Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs, der in dem Unternehmen üblich ist) innerhalb dieser drei Monate verwirklichen können.

Natürlich hast du Anspruch auf Urlaub. Bei 3 Monaten sind das 5 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche oder 6 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. Das ist der Mindeststandard nach dem Bundesurlaubsgesetz. 1/12 je Monat von 20 Tagen (5-Tage-Woche) oder 24 Tagen (6-Tage-Woche). In deinem Fall kommst du immer auf eine Woche Urlaub.

Siehe Bundesurlaubsgesetz:

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt ...

http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49771.htm