Ist ein generelles Urlaubsverbot während der Probezeit erlaubt?

11 Antworten

Du hast ja gesehen was im arbeitsvertrag steht.

Sinn und zweck der Probezeit ist dass sowohl du dass unternehmen kennen lernst als auch anders rum. Erst wenn eine Routine reinkommt hat man aussagekräftige Argumente für oder gegen eine übernahme treffen. durch einen urlaub wird die routine gestört

Grundsätzlich hast du selbstverständlich auch Anspruch auf Urlaub innerhalb der Probezeit, außer im AV steht was anderes. Es gehört sich halt nicht, es zu tun, aber verboten ist es nicht. Man kann solche Sachen aber vorab vorsichtig im Bewerbungsgespräch ansprechen.

Ich bin stets fasziniert, wie tief solche Halbwahrheiten in den Menschen verwurzelt sind.

Es gibt kein Gesetz, das Urlaub in der Probezeit verbietet. Im Gegenteil, wie manche hier schon richtig gesagt haben, erwirbt man nach 1 Monat 1/12 des Jahresurlaubs, nach 6 Monaten könnte man dann sofort den vollen Jahresurlaub auf einmal nehmen. (Entsprechend Bundesurlaubsgesetz)

Weil jedoch viele Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern machen, was sie wollen, glauben dann auch viele Arbeitnehmer, die Arbeitgeber hätten Recht. Das haben sie aber nicht.

Die Formulierung im Arbeitsvertrag ist völliger Unsinn. Urlaub in Ausnahmefällen? Was ist ein Ausnahmefall? Den Arbeitgeber geht es grundsätzlich nämlich überhaupt nichts an, was du im Urlaub vorhast, bzw. warum du Urlaub willst. Das ist nämlich dein Arbeitnehmergrundrecht.

Andererseits ist es natürlich so: Wenn die betrieblichen Gepflogenheiten so sind und bereits jeder durch die "urlaubslose Probezeit" musste, dann wäre es vielleicht nicht so schlau, sich dagegen aufzulehnen, wenn du noch eine Weile vor hast, dort in Frieden zu arbeiten.

Die Frage ist dann aber, will man überhaupt in einem Betrieb arbeiten, der sich nicht bezüglich der Arbeitnehmerrechte korrekt verhält? Klar, Probezeit ist Kennenlernzeit, aber als ob die 2-3 Wochen Urlaubsanspruch irgendetwas an deinem Eindruck verändern würden. Dass jeder Arbeitnehmer gerne einen Sommerurlaub hätte, sollte doch jedem Arbeitgeber klar sein. Das trägt doch zum Wohlbefinden des Arbeitnehmers bei. Und nur zufriedene Angestellte sind gute Angestellte.

Ein Urlaubsverbot ist es ja nicht, es entsteht für jeden gearbeiteten Monat ein Anspruch, der auch sofort genommen werden kann. Jedoch gibt es eine sechsmonatige Wartezeit am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, nach der erst der volle Urlaubsanspruch besteht. Jedoch kann auch vorher schon Urlaub beantragt und gewährt werden, sogar in Höhe des vollen Jahresurlaubes. Falls es jedoch in der Wartezeit zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, kann er vom Arbeitgeber nicht zurückgefordert werden.

Eine sechsmonatige Probezeit ist schon sehr lang. Vermutlich ist es eine ganz besondere Arbeit, bei der man so lange braucht, um überhaupt zu sehen, wie es passt.

6 Monate sind üblich.

@Lord2k14

Sechs Monate sind das Maximum und seit man das für alles ausschöpfen darf, selbst für Laub sammeln, wird es leider üblich ausgenutzt, aber ich empfinde das als die falsche Richtung und sehr lang.

Jetzt sagt mein chef während der Probezeit hat man generell keinen Anspruch auf Urlaub.

Vielleicht bei Deinem Chef, es gibt allerdings kein Gesetz, das Urlaub während der Probezeit verbietet.

Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass man nach sechs Monaten den vollen Jahresurlaub erworben hat (§ 4 BUrlG).

Da steht allerdings auch drin, dass der AN für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs hat (§ 5 BUrlG).

Viele Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern während der Probezeit Urlaub, da diese sonst nach sechs Monaten den kompletten, bis dahin erworbenen Urlaub noch haben und es dann oft Probleme mit der Urlaubsgewährung gibt.

Der Gesetzgeber sieht ja vor, dass Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr genommen werden soll.