Beförderung in der Schwangerschaft?

1 Antwort

Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft zu melden. Dir gehen dadurch natürlich auch die Vorteile des Mutterschutzes verloren, solange der Arbeitgeber nichts weiß, sprich Verbpt von Nachtarbeit, Überstunden und all so Zeug.

Jurtistisch spricht also nichts dagegen, dass du die Beförderung erst noch "mitnimmst" bevor du die Karten auf den Tisch legst.

Was du nicht juristisch bewerten oder abschätzen kannst, ist die Reaktion deines Arbeitgebers, der sich dann durchaus gelinkt fühlen kann, weil er dir eine Position gibt, die du nach wenigen Wochen schon wieder räumen musst, wenn du dann tatsächlich die Mutterschutzdrist antrittst.

Ich wäre da am ehesten für ein offenes Gespräch, in dem du auch deine Pläne für einen beruflichen Wiedereinstieg konkretisieren kannst - natürlich auf der Leitungsstelle.

Bist du allerdings Beamtin, dann sind die Würfel schon gefallen. Dann kommt der Dienstherr um die Beförderung nicht herum.