Wer darf eine Arbeitserlaubnis schreiben, Betriebsarzt oder Frauenarzt?

5 Antworten

Das Mutterschutzgesetz sieht (zumindest in Deutschland) keine spezielle "Arbeitserlaubnis" vor, jedoch gibt es Beschäftigungsverbote.

Zuerst einmal ist dein Arbeitgeber nach Kenntnis deiner Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) deinen Arbeitsplatz prüfen, ausstatten/umgestalten oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Dein Arbeitgeber kann dich auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hast du gegen deinen Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse
erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft und schöne Geburt!


Du bist schwanger und hast das dem AG mitgeteilt!?

Der AG muß die SS weitermelden und bekommt Auflagen für die Beschäftigung von schwangeren. An einer Tankstelle wären das zB die Einhaltung von Werten von Benzoldämpfen.

Das kann kein Arzt ausserhalb des Betriebes einschätzen.

Kann der AG die erteilten Auflagen nicht einhalten muß er selbst ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder eben andere Arbeit/anderen Arbeitsplatz zuteilen.

Weder der Betriebsarzt noch der Frauenarzt können m.E. eine Arbeitserlaubnis ausstellen; der Arbeitgeber hat für den Schutz werdender Mütter am Arbeitsplatz zu sorgen und gegebenenfalls zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu beauftragen, Grundlage ist die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz:

http://www.gesetze-im-internet.de/muscharbv/



Der Gynäkologe sollte stets die Arbeitsfähigkeit der werdenden Mutter einschätzen und bei Bedarf gewisse Dinge anordnen können ( z.B. häufigere Termine beim Arzt )

Auch spielen persönliche Risiken der Mutter ( Vorerkrankungen ) eine Rolle.


@user8787

Der Gynäkologe kann zwar die Arbeitsfähigkeit der werdenden Mutter beurteilen, nicht aber die Gefährdung am Arbeitsplatz.

Wer bitte schreibt eine Arbeitslaubnis für Schwangere ?

Nach Mitteilung der Schwangerschaft, hat der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu handeln. Intern kann er sich hierzu von dem Betriebsarzt beraten lassen. Die Regeln sind hier klar definiert.

Dein Frauenarzt kommt bei einer Gefährdung der Schwangerschaft ins Boot. Sollte dir dein Arbeitgeber keinen gefährdungsfreien Arbeitsplatz anbieten können, kann ein Beschäftigungsverbot attestiert werden.


Dein Gynäkologe entscheidet ob du trotz Schwangerschaft arbeitsfähig bist.

Für deinen Arbeitgeber gelten nun Richtlinien und Vorschriften zum Schutz / Wohle von Mutter und Kind.

http://arbeits-abc.de/schwangerschaft-was-berufstaetige-frauen-wissen-sollten/

Mein Gynäkologe behauptet, er kann das nicht schreiben, weil nur ein Betriebsarzt die Gefahr abschätzen kann am Arbeitsplatz. Er kenne sich besser aus usw. 

@SugarHoney88

Der Betriebsarzt kennt aber den Verlauf deiner SwS nicht und wäre damit ganz sicher auch überfordert. 

Betriebsärzte sind keine Fachärzte.

Dein Arbeitgeber hat die Pflicht deinen Arbeitsplatz entsprechend zu gestalten / oder dich zu versetzen. 

Dazu gibt es klare Bestimmungen....

@SugarHoney88

Dann muss sich Dein fauler Gynäkologe in geeigneter Form schlau fragen!

Ansonsten wendest Du Dich vertrauensvoll an Deine Krankenkasse, die die Möglichkeit hat, Dich beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorzustellen. Dieser wird dann die Feststellung treffen.

Sollte das Erfebnis nicht Deinen Erwartungen entsprechen, könntest Du dagegen Widerspruch einlegen (und notfalls vor dem Sozialgericht klagen).

@verreisterNutzer

Klagen ?

Bis das durch ist ...ist das Baby geboren. Ich halte das, auch in Hinblick auf die SwS, für keine gute Idee. 

Hier steht eindeutig der Arbeitgeber in der Pflicht für das Wohl der werdenden Mutter zu sorgen und sollte der Gynäkologe weiter so rum zicken wäre evtl. ein Arztwechsel sinnvoll. 

@user8787

Ich habe hier nur den Rechtsweg aufgezeigt - ohne Berücksichtigung der Zeitschiene. Davon abgesehen, dass es auch Rechtsmittel wie Eilanträge usw. gibt, hast Du allerdings Recht.

Auch mit dem Arztwechsel, der in diesem Fall eine elegante Lösung ist.