Beamtin auf Probe,eigenständige Kündigung wegen einem neuen Studium.Rückzahlung der Anwärterbeträge?
Hallo liebe Mitglieder,ich brauche dringend euer Wissen,bestenfalls gibt es hier Leute, die sich in diesem Gebiet rechtlich auskennen.Ich bin Beamtin auf Probe in NRW und habe mich nebenbei noch für ein Zweitstudium entschlossen.Da ich dieses aber nun fortführen/beenden möchte,schwebt mir eine Kündigung vor.Nebenbei ist mir das nicht möglich.
Meinen Personalrat wollte ich dazu noch nicht befragen. Im Internet habe ich den Paragraphen 59 des BBesG gefunden,der ja besagt, dass man die Rückzahlungen der Anwärterbeträge,nicht zurückzahlt,wenn man nach dem neuen Studium wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehrt. Aber wenn ich mich nicht total täusche kann ich das Bundesbesoldungsgesetz ja nicht einfach auf NRW geltend machen. HIer gilt ja das Landesbesoldungsgesetz/Landesbeamtengesetz..Hier finde ich aber wirklich gar nichts auf die Rückzahlungen. Lediglich der § 98 LBG würde passen(Rückforderungen der Leistungen),aber dieser ist ausser Kraft getreten. Somit weiss ich nun überhaupt nicht,was dort gelten soll!Wer weiß mehr?:)Danke im ´Vorraus!
4 Antworten
Hallo Chickitar,
eine Kündigung ist nicht möglich. Aber du kannst einen Antrag auf Entlassung stellen. Bedeutet dann aber auch, dass du den Beamtenstatus verlierst.
Frage doch einmal nach, ob nicht die Möglichkeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge in der Behörde möglich ist. Dann hättest du auch die Möglichkeit bei deiner Behörde deine Beamtentätigkeit wieder aufzunehmen.
§ 34 Urlaub in besonderen Fällen
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3220120203171562132
Dein Hinweis auf den § 98 LBG passt nicht, denn hier steht folgender Text:
§ 98 Geschäftsordnung
Der Landespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650
Vielleicht können dir die Gewerkschaften helfen.
Ich habe nur die vage Kenntnis, dass man nur zurückzahlen muss, wenn so und soviel bereits ausgezahlt wurde. Kommt also drauf an, wie viel du schon bekommen hast. Aber es gibt auch eine max-Summe. Einzelfallentscheidung.
Wie gesagt ... sehr vage ...
Gruß S.
Du kannst nicht kündigen. Sondern nur die Entlassung aus dem Dienst beantragen.
Die Personalabteilung deines Dienstherrn wäre der kundige Ansprechpartner für diese Frage.
Ich schrieb "PersonalABTEILUNG" und nicht "PersonalRAT"! Das sind zwei verschiedene Einrichtungen. Der PersonalRAT ist die Arbeitnehmervertretung. Die PersonalABTEILUNG ist eine Dienststelle des Arbeitgebers.
@Omikron,
Kenntnisse hinsichtlich Beamte scheinst du nicht zu haben, denn sonst wäre dir bekannt, dass Beamte keinen Arbeitgeber haben.
Außerdem, sollte man sich zuerst mal mit dem zuständigen Personalrat, der auch für Beamte zuständig ist, in Verbindung setzen.
@Omikron: der PersonalRAT ist also nicht für Beamte zuständig? Wäre mir neu.
Ich habe nie behauptet, dass der PersonalRAT nicht für Beamte zuständig ist. Der PersonalRAT (ähnlich einem BetriebsRAT in der "freien" Wirtschaft) ist die von den Beschäftigten gewählte Interessen-Vertretung gegenüber dem Dienstherrn. Die PersonalABTEILUNG beim Dienstherrn beschäftigt sich dagegen als dessen Dienststelle mit der Verwaltung der Beschäftigten (z.B. Führung der Personalakten usw.) und wäre somit Ansprechpartner für dienstrechtliche Probleme. Wobei der PersonalRAT den Beschäftigten gegenüber der PersonalABTEILUNG behilflich sein kann.
Wie oben erwähnt wollte ich diesen "noch"nicht befragen, sondern aktuell einfach mal hier nachfragen, ob jemand sich damit auskennt/aus eig.Erfahrung berichten kann.Im weiteren Verlauf werde ich diesen dann natürlich kontaktieren.