Wiedereinstieg im Beamtentum?
Hallo,
Ich habe vor bei der Landespolizei BW zu studieren und dort später auch zu arbeiten. Ich möchte jedoch nach einiger Zeit im Berufsleben eine mehrjährige Reise (~3Jahre) erleben.
Muss ich dafür die Arbeit als Beamter für diese Zeit aufgeben? Oder ist es möglich intern für diese Zeit zu pausieren, um danach wieder einsteigen zu können?
Wenn ich die Arbeit aufgeben müsste, wäre es dann noch möglich nach diesen drei Jahren wieder übernommen zu werden (ohne das Studium nochmals machen zu müssen)? Wie sieht es dann mit der Besoldungsstufe aus. Wird diese dann auch wieder auf A9 zurück gesetzt?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir dabei helfen könntet.
Mfg Hatouse
5 Antworten
Das mit 3 Jahren Urlaub geht nicht. Ein Jahr ist die Höchstgrenze. Ergibt sich aus den Urlaubsverordnungen der Länder. Kündigen und Wiedereinstellen wäre mir zu unsicher, weil der Dienstherr das nicht machen muss und gerade bei Polizisten spielt die Gesundheit eine erhebliche Rolle. Wenn dir auf deiner Reise etwas zustöst, war es das mit dem Beamtentum
Manche Polizeien bieten die Möglichkeit, eine Zeitlang geplant zu pausieren. Dann arbeitest du z.B. zwei Jahre voll für halbes Gehalt, setzt dann zwei Jahre aus und kriegst in dieser Zeit weiter das halbe Gehalt. Dann musst du weder aus- noch wieder einsteigen.
Bei der Polizei BW ist das, wenn ich richtig gelesen habe, jedoch nur bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr möglich.
Auf schriftlichen Wunsch kann sich ein Beamter vom Dienstherren entlassen lassen (Wortspiel :D).
Und wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann kann man sich natürlich auch neu bewerben und wieder verbeamtet werden.
Wie der Dienstgrad dann geregelt ist, kann ich dir nicht sagen.
Generell solltest du mit deinen Plänen aber vorsichtig sein, gerade im Hinblick auf Vorgesetzte. Nicht jedem allzu viel davon erzählen.
Was du vor hast, wird als Sabbatjahr bezeichnet.
Einige Infos findest du hier: https://www.sabbatjahr.org/sabbatjahr-fuer-beamte.php
Kann der Dienstherr genehmigen - muss er aber nicht.
Du kannst auch um Entlassung bitten - dem muss der Dienstherr aber auch nicht stattgeben
Du kannst auch um Entlassung bitten - dem muss der Dienstherr aber auch nicht stattgeben
granatenfalsch. Als Beamter kannst du jederzeit fristlos kündigen.
Du kannst Dich für diese Zeit vom Dienst freistellen lassen, ohne Bezüge. Schau in das entsprechende Landesbeamtengesetz.