Baurecht - "Gleiches Recht für alle"?

2 Antworten

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Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Wenn die Bebauung im Außenbereich rechtswidrig erfolgt ist, kannst du nicht darauf pochen, dass du nun auch rechtswidrig bauen willst. Gleichheit im Sinne von Artikel 3 GG gibt es nur im Recht. Du kannst nur dafür sorgen, dass alle anderen auch zurück bauen müssen.

Atzec  21.03.2014, 08:49

DH, Blattschuss! :-)

Hias3BGL 
Fragesteller
 21.03.2014, 08:50

Schade. Nun dafür dass die Eistockhütte fällt sorge ich ganz sicher. Hört sich hart an, aber anders kommt man nicht weiter...

AanAllein  21.03.2014, 08:53
@Hias3BGL

Inwiefern konkret bringt dich das bei deinem Vorhaben weiter?

Hias3BGL 
Fragesteller
 21.03.2014, 08:54
@AanAllein

Kein Bürgermeister reißt eine Eistockhütte ab die seit 10 Jahren steht - das bringt mich wieder ins Rennen....

BlauesBlut  21.03.2014, 08:57
@Hias3BGL

Du hast es nicht verstanden, oder? Das bringt dich nichts ins Rennen. Selbst wenn die Hütte aus Bestandsschutzgründen stehen bleiben kann, wird ihre Errichtung dadurch nicht rechtmäßig. Ob sie steht oder nicht, nutzt dir für dein Vorhaben überhaupt gar nichts. Letzten Endes bringt dir ein Kampf gegen alle anderen Schwarzbauten nur Genugtuung, mehr nicht.

Hias3BGL 
Fragesteller
 21.03.2014, 09:00
@BlauesBlut

In einer kleine Gemeinde bringt dich sowas sehr wohl wieder an einem Verhandlungstisch - bei uns laufen die Uhren noch a bissi anders...

AanAllein  21.03.2014, 09:02
@Hias3BGL

Bei euch begeht der Bürgermeister also rechtsbrüche, die man ihm problemlos nachweisen kann? Wird bei euch immer automatisch der Dorfdepp Bürgermeister?

enginmachine  22.03.2014, 05:40
@AanAllein

Das einzige, das du erreichst ist, das die die Eisstockschützen auch noch hassen, wenn sie ihre Hütte abreissn müssen. Denn so ein hinhängen spricht sich in so einer"kleinen Gemeinde" schnell rum. Den schwrzen Peter bekommst du nicht mehr weg. Probier es doch, das ein privilegierter Landwirt an deiner Grenze die Hütte baut und du sie für deine Tiere pachtest.

Grundsätzlich sagt Dir jeder Verwaltungsrichter, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Der benachbarte Schwarzbau gibt Dir also nicht das Recht, Deinen Schwarzbau stehen zu lassen.

Die Behörden sind aber auch verpflichtet, den Gleichheitsgrundsatz dahingehend anzuwenden, dass sie nachweise, gegen alle Schwarzbauten gleichermaßen vorgehen zu müssen. Den Richtern reicht dazu meist eine Erklärung der Bauaufsicht; eine Kontrolle findet nicht statt.

Wenn Du also nachweisen kannst, dass die Beseitigung nur gegen einzelne Schwarzbauten erfolgt ist, kannst Du zwar nicht den Verbleib Deines Schwarzbaus erreichen, aber die Beseitigung der übrigen Schwarzbauten.